Full text: Beitrag zur Lehre von der Simulation und Aggravation bei traumatischer Neurose

Uie Simulations- und Aggravationsfrage bei trauma 
tischer Neurose hat in Deutschland durch das Unfall 
versicherungsgesetz vom Jahre 188 4 und seine Erweiterungen 
bis in die Gegenwart die grösste Bedeutung erlangt. 
Namentlich hat Oppenheims Monographie über 
die traumatischen Neurosen (1889) 1 eine Flut von sich 
widersprechenden Meinungsäusserungen hervorgerufen. 
Um endlich dem Streite, der mit grösster Erbitterung 
geführt wurde, durch gegenseitige Aussprache ein Ende 
zu machen, wurde die Simulationsfrage bei traumatischer 
Neurose auf dem internationalen medizinischen Kongress 
in Berlin 1890 zur Diskussion 2 gestellt, an der sich die 
hervorragendsten Autoritäten der Unfallheilkunde beteiligten. 
Es wurde jedoch auch hier eine Einigung nicht erzielt. 
Wie weit die Ansichten auseinander gingen, beweisen die 
Angaben über die Häufigkeit der Simulation bei Unfall 
neurosen. So nahmen Hoffmann und F. S c h u 11 z e 
33 %, S e 1 i g m ü 11 e r 25 % an. Oppenheim dagegen 
nur 4 °/o und Hitzig 3 %. 
Auch heute ist die Simulationsfrage bei traumatischer 
Neurose noch nicht als gelöst anzusehen, doch ist insofern 
eine Einigung erzielt, als von den meisten Autoren der 
Standpunkt vertreten wird, dass reine Simulation verhält 
nismässig selten und als höchste Grenze ca. 8 °/o ange 
nommen werden müsse. 
Die Schwierigkeit der Unterscheidung von Krankheit 
und Vortäuschung bei den traumatischen Neurosen lag 
einmal darin, dass man sich überhaupt über die Natur 
des Krankheitsbildes der Unfallneurose nicht klar war. 
Während noch der Engländer Erichsen (1860) und in 
Deutschland Leyden und W e s t p h a 1 die spinale 
Affection betonten, wiesen zuerst Ri eg ler 3 (1879) und
	        
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