Uie Simulations- und Aggravationsfrage bei trauma
tischer Neurose hat in Deutschland durch das Unfall
versicherungsgesetz vom Jahre 188 4 und seine Erweiterungen
bis in die Gegenwart die grösste Bedeutung erlangt.
Namentlich hat Oppenheims Monographie über
die traumatischen Neurosen (1889) 1 eine Flut von sich
widersprechenden Meinungsäusserungen hervorgerufen.
Um endlich dem Streite, der mit grösster Erbitterung
geführt wurde, durch gegenseitige Aussprache ein Ende
zu machen, wurde die Simulationsfrage bei traumatischer
Neurose auf dem internationalen medizinischen Kongress
in Berlin 1890 zur Diskussion 2 gestellt, an der sich die
hervorragendsten Autoritäten der Unfallheilkunde beteiligten.
Es wurde jedoch auch hier eine Einigung nicht erzielt.
Wie weit die Ansichten auseinander gingen, beweisen die
Angaben über die Häufigkeit der Simulation bei Unfall
neurosen. So nahmen Hoffmann und F. S c h u 11 z e
33 %, S e 1 i g m ü 11 e r 25 % an. Oppenheim dagegen
nur 4 °/o und Hitzig 3 %.
Auch heute ist die Simulationsfrage bei traumatischer
Neurose noch nicht als gelöst anzusehen, doch ist insofern
eine Einigung erzielt, als von den meisten Autoren der
Standpunkt vertreten wird, dass reine Simulation verhält
nismässig selten und als höchste Grenze ca. 8 °/o ange
nommen werden müsse.
Die Schwierigkeit der Unterscheidung von Krankheit
und Vortäuschung bei den traumatischen Neurosen lag
einmal darin, dass man sich überhaupt über die Natur
des Krankheitsbildes der Unfallneurose nicht klar war.
Während noch der Engländer Erichsen (1860) und in
Deutschland Leyden und W e s t p h a 1 die spinale
Affection betonten, wiesen zuerst Ri eg ler 3 (1879) und