Full text: Beitrag zur Lehre von der Simulation und Aggravation bei traumatischer Neurose

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verschlimmerte, sondern deutliche Besserung zeigte: So 
konnte 1896 Dr. K. nachweisen, dass die Atrophie der 
Streckmuskeln fast ganz zurückgegangen sei und dass 
keine Entartungsreaktion in diesem Gebiete mehr bestände; 
allerdings halte K. noch immer den Arm in der Stellung, 
wie sie einer Radialislähmung entsprechen würde, doch 
müssten bei einer schon so lange bestehenden peripheren 
Lähmung die von diesen Nerven versorgten Muskeln 
entartet sein. Auch wird von einer Kontraktur der 
antagonistischen Muskulatur nicht erwähnt. Die sich 
widersprechenden Angaben bei Prüfung der Sensibilität 
hält dieser Gutachter für absichtlich gemacht. 
Im Januar 1897 konstatiert Dr.N., dass K. unter gewissen 
Bedingungen, z. B. wenn er den Ellenbogen gegen den 
Rumpf presse, Hand und Finger rechts strecken könne, so 
auch auf Geheiss beim Erwachen aus der Narkose. Da aber 
die Sensibilität „in charakteristischer Weise“ am rechten . 
Arm gestört sei und auch andere Symptome für eine 
funktionelle Neurose sprächen, so neige er zu der An 
nahme einer physisch bedingten Lähmung des rechten Arms. 
März 1900 berichtet Dr. R., dass ein Unterschied 
zwischen rechtem und linkem Arm nicht mehr bestehe. 
Dr. E. bestätigt diesen Befund Nov. 1904: K. habe lebhaft 
mit beiden Händen gestikuliert, sich ohne Beihilfe aus- 
und angezogen, Knöpfe geöffnet und geschlossen, auch 
habe er mit der rechten Hand kleinere Gegenstände z. B. 
eine Nähfadenrolle festhalten können. Er könne die rechte 
Hand sehr gut als Stütze für die linke benutzen. Die 
Behinderung des Ganges sei deutlich simuliert. 
Was nun die Beteiligung des N. medianus an der 
Lähmung des rechten Armes betrifft, so nahm man 1888 in 
der medizinischen Klinik eine gleichzeitige Quetschung 
dieses Nerven und Parese der Beugemuskulatur infolge 
des Unfalls an. Von einer in diesem Gebiete bestehenden 
Entartungsreaktion finden wir in den Akten nichts er 
wähnt. Auch Dr. J. konstatierte Juni 1890, dass die 
Beugungsfähigkeit der rechten Hand und Finger eine sehr 
geringe sei, doch sei die Abmagerung der Beugemuskeln 
nicht so erkennbar wie die der Strecker.
	        
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