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21. Juli operiert worden. Es habe sich eine kammförmige,
an der Basis D/a cm, an der Spitze Vs cm lange, etwa
3 cm dicke Hervorragung des Oberarmknochens gefunden,
welche nach Freilegung mit der Zange entfernt worden
sei. Die Heilung sei ungestört erfolgt. Alsdann sei
Faradisation und Massage angewandt worden. Nach der
heutigen Untersuchung sei eine weitere Behandlung
gegenstandslos. Nach der Angabe des K. sei zwar eine
Besserung nicht eingetreten, sogar eine Verschlechterung,
indem die Kraft des Vorderarmes geringer sein sollte als
vor der Operation. Der objektive Befund stimme aber
mit diesen Angaben nicht überein. Zunächst seien die
früher beschriebenen Reizerscheinungen seitens des N.
medianus verschwunden. Jedoch halte K. seine rechte
Hand noch stets in einer Stellung, welche einer Radialis-
Lähmung (diesen Krankheitsbegriff habe K. von der Kieler
medizinischen Klinik mitgebracht) entsprechen würde.
Jedoch seien objektive Anhaltspunkte für diese Lähmung
nicht vorhanden. Die von diesem Nerven versorgte
Muskulatur müsste bei einer schon so lange bestehenden
peripheren Lähmung entartet sein, sie sei infolge des
Nichtgebrauchs etwas geringer an Masse und schlaffer,
aber durchaus nicht krank, was durch die prompte Reaktion
auf den faradischen Strom bewiesen werde. Bei der ersten
Untersuchung habe K. angegeben, dass die ganze Rück
seite des rechten Armes taub sei. Diese Angabe halte er
jetzt nicht mehr aufrecht, da er bei der Anwendung des
faradischen Stroms von dem Vorhandensein des Gefühls
eindringlich überzeugt worden sei. Bei Prüfung des Tast-
und Temperatursinns habe er die widersprechendsten An
gaben anscheinend absichtlich gemacht. K.
habe sich fest in den Gedanken eingelebt, dass sein rechter
Arm für jede Arbeit unbrauchbar sei, und bei dem Genuss
der vollen Rente und etwas Erwerb der Frau sei Arbeit
unnötig gewesen. K. habe sich dem Genuss hingegeben,
sodass er vor 2 Jahren wegen Delirium tremens dem
Julienstift in J. habe zugeführt werden müssen. K. sei im
übrigen ein gesunder, kräftiger Mensch, der auf Vollrente
absolut keinen Anspruch habe. Bei dem unmöglichen