Full text: Beitrag zur Lehre von der Simulation und Aggravation bei traumatischer Neurose

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21. Juli operiert worden. Es habe sich eine kammförmige, 
an der Basis D/a cm, an der Spitze Vs cm lange, etwa 
3 cm dicke Hervorragung des Oberarmknochens gefunden, 
welche nach Freilegung mit der Zange entfernt worden 
sei. Die Heilung sei ungestört erfolgt. Alsdann sei 
Faradisation und Massage angewandt worden. Nach der 
heutigen Untersuchung sei eine weitere Behandlung 
gegenstandslos. Nach der Angabe des K. sei zwar eine 
Besserung nicht eingetreten, sogar eine Verschlechterung, 
indem die Kraft des Vorderarmes geringer sein sollte als 
vor der Operation. Der objektive Befund stimme aber 
mit diesen Angaben nicht überein. Zunächst seien die 
früher beschriebenen Reizerscheinungen seitens des N. 
medianus verschwunden. Jedoch halte K. seine rechte 
Hand noch stets in einer Stellung, welche einer Radialis- 
Lähmung (diesen Krankheitsbegriff habe K. von der Kieler 
medizinischen Klinik mitgebracht) entsprechen würde. 
Jedoch seien objektive Anhaltspunkte für diese Lähmung 
nicht vorhanden. Die von diesem Nerven versorgte 
Muskulatur müsste bei einer schon so lange bestehenden 
peripheren Lähmung entartet sein, sie sei infolge des 
Nichtgebrauchs etwas geringer an Masse und schlaffer, 
aber durchaus nicht krank, was durch die prompte Reaktion 
auf den faradischen Strom bewiesen werde. Bei der ersten 
Untersuchung habe K. angegeben, dass die ganze Rück 
seite des rechten Armes taub sei. Diese Angabe halte er 
jetzt nicht mehr aufrecht, da er bei der Anwendung des 
faradischen Stroms von dem Vorhandensein des Gefühls 
eindringlich überzeugt worden sei. Bei Prüfung des Tast- 
und Temperatursinns habe er die widersprechendsten An 
gaben anscheinend absichtlich gemacht. K. 
habe sich fest in den Gedanken eingelebt, dass sein rechter 
Arm für jede Arbeit unbrauchbar sei, und bei dem Genuss 
der vollen Rente und etwas Erwerb der Frau sei Arbeit 
unnötig gewesen. K. habe sich dem Genuss hingegeben, 
sodass er vor 2 Jahren wegen Delirium tremens dem 
Julienstift in J. habe zugeführt werden müssen. K. sei im 
übrigen ein gesunder, kräftiger Mensch, der auf Vollrente 
absolut keinen Anspruch habe. Bei dem unmöglichen
	        
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