Full text: Beitrag zur Lehre von der Simulation und Aggravation bei traumatischer Neurose

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beiden Handstrecker (M. ext. rad. long. u. brev.) liege eine 
pappige Geschwulst, welche bei niedriger Temperatur an 
Umfang gewinne. Die ßeugungsfähigkeit der Hand und 
der Finger sei aber auch nur eine sehr verschwindende. 
K. sei nicht imstande, die Hand zu schliessen. Eine Ab 
magerung der Beugemuskeln sei nicht so erkennbar wie 
die der Strecker. — Ausserdem klage K. weniger über 
Taubheit des Gefühls im rechten Arm als über ein solches 
im Bereiche der rechten Hälfte des Rückens und des 
rechten Oberschenkels, wo er das Gefühl mit lästigem 
Kribbeln, als liefen dort Ameisen, bezeichne. — Hiernach 
habe K. durch den Unfall ausser einer schlecht verheilten 
Absplitterung von der unteren, inneren Seite des rechten 
Oberarmknochens eine bedeutende Quetschung des Nervus 
radialis und medianus erlitten; wodurch eine zweifellos 
immer mehr fortschreitende Bewegungslähmung des 
Vorderarmes und der ganzen Hand bewirkt worden sei, 
welche dem gänzlichen Verlust des Armes bald gleich 
geschätzt werden müsse. — Daher sei die Einbusse des 
K. auf 70—75 % zu berechnen, wenn nicht die oben an 
gegebenen Erscheinungen von sich ausbreitender Gefühls 
lähmung der rechten Körperhälfte eine gleichzeitige 
Beteiligung des Rückenmarkes verrieten, welche durch die 
Erschütterung des Rückenmarks, oder was wohl wahr 
scheinlicher sei, durch zentripetale Fortleitung der durch 
die Quetschung erzeugten krankhaften Zustandes der 
Nervenstämme erzeugt sei. Dadurch werde der gegen 
wärtige Zustand voraussichtlich hoffnungslos verschlimmert 
und müsse jede körperliche Anstrengung verbieten. — 
K. sei infolge des Unfalls gänzlich erwerbsunfähig und 
werde es dauernd bleiben. 
Am 28. Dezember 1895 teilte auf eine Anfrage der 
Berufsgenossenschaft die Fabrik mit, das K. Botendienste 
verrichte. Seit 3 /i Jahren versehe er den jetzigen Posten 
als Austräger der Apothoke. — Er verdiene damit monatlich 
20 JC. K. neige viel zur Untätigkeit und zur Melancholie. 
Sein körperliches Befinden sei unverändert. 
Am 1. Juni 1896 liefen einige Anzeigen ein: K. habe 
einen schweren Holzstamm getragen; habe mit dem rechten
	        
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