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beiden Handstrecker (M. ext. rad. long. u. brev.) liege eine
pappige Geschwulst, welche bei niedriger Temperatur an
Umfang gewinne. Die ßeugungsfähigkeit der Hand und
der Finger sei aber auch nur eine sehr verschwindende.
K. sei nicht imstande, die Hand zu schliessen. Eine Ab
magerung der Beugemuskeln sei nicht so erkennbar wie
die der Strecker. — Ausserdem klage K. weniger über
Taubheit des Gefühls im rechten Arm als über ein solches
im Bereiche der rechten Hälfte des Rückens und des
rechten Oberschenkels, wo er das Gefühl mit lästigem
Kribbeln, als liefen dort Ameisen, bezeichne. — Hiernach
habe K. durch den Unfall ausser einer schlecht verheilten
Absplitterung von der unteren, inneren Seite des rechten
Oberarmknochens eine bedeutende Quetschung des Nervus
radialis und medianus erlitten; wodurch eine zweifellos
immer mehr fortschreitende Bewegungslähmung des
Vorderarmes und der ganzen Hand bewirkt worden sei,
welche dem gänzlichen Verlust des Armes bald gleich
geschätzt werden müsse. — Daher sei die Einbusse des
K. auf 70—75 % zu berechnen, wenn nicht die oben an
gegebenen Erscheinungen von sich ausbreitender Gefühls
lähmung der rechten Körperhälfte eine gleichzeitige
Beteiligung des Rückenmarkes verrieten, welche durch die
Erschütterung des Rückenmarks, oder was wohl wahr
scheinlicher sei, durch zentripetale Fortleitung der durch
die Quetschung erzeugten krankhaften Zustandes der
Nervenstämme erzeugt sei. Dadurch werde der gegen
wärtige Zustand voraussichtlich hoffnungslos verschlimmert
und müsse jede körperliche Anstrengung verbieten. —
K. sei infolge des Unfalls gänzlich erwerbsunfähig und
werde es dauernd bleiben.
Am 28. Dezember 1895 teilte auf eine Anfrage der
Berufsgenossenschaft die Fabrik mit, das K. Botendienste
verrichte. Seit 3 /i Jahren versehe er den jetzigen Posten
als Austräger der Apothoke. — Er verdiene damit monatlich
20 JC. K. neige viel zur Untätigkeit und zur Melancholie.
Sein körperliches Befinden sei unverändert.
Am 1. Juni 1896 liefen einige Anzeigen ein: K. habe
einen schweren Holzstamm getragen; habe mit dem rechten