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des Oberarms annehmen, von welcher aus Neuritis und
Atrophie der betreffenden Muskeln sich entwickele. Die
offenbar vorhandene Parese der Beugemuskeln am Unter
arm möge von einer Quetschung des Medianus herrühren.
Die Behandlung habe in Applikation von Blutegeln und
Vesikatoren auf den Radialisstamm und Galvanisation des
Armes bestanden. Die Wiederherstellung der Muskeln
werde, wenn sie überhaupt geschehe, eine sehr langsame sein.
Am 16. Juni 1888 schilderte K. bei seiner Verneh
mung seinen Unfall folgendermassen. Er sei mit einem
leeren Wagen, auf dem er gestanden, gefahren, die Pferde
hätten plötzlich gescheut und angezogen; infolgedessen
sei er seitlich hintenüber vom Wagen gefallen. Das
Hinterrad desselben sei ihm über den rechten Arm
gegangen. Er habe am Oberarm blau unterlaufene Stellen
gehabt, habe die Verletzung aber nicht für sehr bedeutend
gehalten und die Arbeit fortgesetzt. Erst einige Tage
später, als die Schmerzen zugenomnien, habe er sich vom
Fabrikarzt, Dr. Gl., untersuchen lassen. Dieser habe ihn
etwa 5 Wochen in der Wohnung behandelt und ihn dann
nach Kiel in die Akademischen Heilanstalten geschickt.
Wie ihm die Ärzte in Kiel gesagt, werde er die
volle Gebrauchsfähigkeit des Armes nicht
wiedererlangen, es sollten einige Sehnen gequetscht
und am Oberarm ein Knochen verletzt sein. Er habe
keine Kraft im Unterarm und Daumen und sei an diesen
Körperteilen gelähmt (K. unterschreibt mit der linken
Hand).
Ein Zeuge gab an, er habe nur gesehen, wie K.
hinter seinem Wagen auf der Erde gelegen habe.
Sommer 1888 teilte Herr Dr. Gl. mit, K. habe in
folge des Unfalls durch eine Erschütterung des Rücken
markes sich eine Lähmung des rechten Armes zugezogen;
er sei mit dem Arme noch völlig erwerbsunfähig
und werde es für immer bleiben. Derselben
Ansicht sei Prof. Qu. Zurzeit werde K. 3 mal wöchent
lich galvanisiert.
Am 28. Juli 1888 erhielt K. Vollrente.
Am 5. Okt. 1888 bescheinigte Dr. Gl., dass K durch