Full text: Über die englischen Marienklagen

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Damascenus (4- um 754): nrjyrj yvmOfwq (pars III, lib. IV, 
cap. XV) 1 ) geschöpft haben. — Also nachweisbar ist eine spätere 
Einwirkung des Ev. Nie. B hier so wenig, wie in den lateinischen 
Mkl., die freilich inhaltlich jenem oft sehr nahe stehen; so z. B. 
lat. I (Moestae parentis). Übrigens gehört diese Prosa mit dem 
bekannten Hymnus „Stabat mater“ (Mone: Lateinische Hymnen II 
S. 147) und lat. VIII (Planctus ante nescia) zu den am häufigsten 
der Messe am Feste der „Septem Dolores“ eingefügten Gesänge 
(cf. Wetzer und Welte: Kirchenlexicon s. v. Stabat mater). 
Man könnte also erwarten, daß auch sie von Einfluß auf andere, 
jüngere Mkl. war, mehr, als sich bisher gezeigt hat. 
Die neuerdings bei Dreves XV, 54 abgedruckte Fassung 
von lat. II (Ante crucem virgo stabat) weicht beträchtlich von 
dem älteren Abdrucke bei Mone ab. Letztere, nehme ich an, 
ist die jüngere Fassung, der älteren gegenüber vergrößert durch 
Einfügung eines Dialogs Mariae mit dem Kreuz und Erweiterung 
ihrer Anrede an die Juden und der Antwort Christi. 
Monologisch, hauptsächlich an die Juden gerichtet, schildert 
die Passion eine mit „Gabrielis vox de caelis“ anhebende Sequenz 
(Dreves XXXI, 152). 
Ausschließlich an die Juden wendet sich der von Dreves 
(XXIII, 108) gegebene Planctus, der „Juxta crucem deplorabat“ 
beginnt und auf den „Improperien“ beruht (cf. W. S. 78 und 
82 f. zu prov. II und span. III). 
In zwei Versionen liegt die „Dulcis virgo o Maria“ anfangende 
Sequenz vor (Dreves XXXII, 186 und XV, 57), erstere Fassung 
mit 8, letztere mit 43 (bezw. 56) Strophen. Während jene nur 
die Klage mit langer Anrede an das Kreuz (cf. lat. IV) enthält, 
sind in der zweiten Fassung die einzelnen Teile der Klage erweitert, 
durch Erzählung unterbrochen, Jesu Ruf „Sitio“, einbezogen und 
eine Antwort von ihm angefügt. Die Sequenz, besonders in der 
erweiterten Form, läßt auf Benutzung des Bernhardstractats, lat. 
XI, schließen. 
Lat. III (Virgo plorans filium) bietet jetzt D r e v e s (XXXI, 
163) in einer zweiten Fassung. Wenn sie auch gegenüber der 
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