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de hiis quatuor mansis . . cum iudicio Maiori et Minori . . ab
omni eciam exactione violenta seu preearia sepedictos Mansos
libertamus. ‘) In einzelnen Fällen fehlt auch hier die aus
drückliche Steuerbefreiung: 1289 bestätigt Johann II. nur, daß
der Ritter Gottschalk von Segeberg dem Kloster Ütersen Land
besitz Verkauft hat cum omni iure maiori et minori sicut idem
Godtsscalcus eadem (bona) hactenus dinoscitur possedisse; 2 )
aber auch so erhielt das Kloster denselben wahrscheinlich steuer
frei, zumal da, wie unten 2 ) zu zeigen sein wird, die Güter der
Ritter damals in der Regel schon steuerfrei waren. — Ist der
Verkäufer selbst nicht im Besitz der Gerichtsbarkeit, so behält
sich der Graf zunächst Wohl auf dem in geistlichen Besitz über
gegangenen Lande Gericht und Steuer vor; dies ist der Fall
beim Verkaufe von 11V- Morgen bei Krempe durch den Lübecker
Bürger Vorrad an die Hamburger Kirche 1338; 4 ) erst 1347
wird ihr beides überlassen. 2 ) Sonst aber gehn auch aus dem
Besitze von Bürgern Güter steuerfrei an geistliche Stifter über:
1332 bestätigen die Grafen dem Lübecker Domkapitel den Kauf
Bowerkendorfs vom Bürger Warschau cum iudicio maiori et
minori cum ea etiam liberiate, quod homines et villani dicte
ville ad nulla opera serviern praestaciones donaciones angarias
exactiones precarias ac depaclaciones nobis sint astricti. 6 )
Bezogen also die Grafen wohl vorübergehend auf einzelnen
Besitzungen geistlicher Stifter die Steuer, so wurde doch die
große Masse des geistlichen Guts von vornherein durch Privileg
für schatzfrei erklärt. Außer durch die Fülle der einzelnen
Urkunden wird diese Tatsache auch durch wiederholte Hinweise
auf die Allgemeinheit der Steuerfreiheit belegt. Gerhard IV.
verkauft dem Lübecker Domkapitel 1318 Harkendorf cum iuri-
bus et emunitatibus quibus decanus et capitulum tenent et
possident alia bona sua in nostro dominio constituta; 7 ) die
selbe Bestimmung findet sich 1320 beim Verkaufe von Hufen,
die daneben als ab .. precariis .. liberiatos bezeichnet werden;^)
') 8. L. Bd. 1, 838. vgl. S. L. Vd. 1, 293. 513 «07. B. L. 217. 230. H. Bd. 2,
598. — 2 ) H. Bd. 2, 759. — ->) 6. 49 ff. — h li. Bd. 3, 98«. — 5 ) V. 1347.
März 12. — a ) B. L. 571. — 7 ) B. L 4«7. - ») B. L. 4vo.