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Betrag in Empfang nahmen. So heißt cs in der Urkunde
Albrechts von Orlamünde 1215: presentos sint nuncii episcopi
cum iudicibus nostris et requiretur tarn ab hominibus ecclesie
quam a nostris uniformiter quod unumquemque dare con-
tigerit. *) Der Schatz wurde an bestimmten Terminen erhoben.
Als socher findet sich für den Holländerschatz in Ostholstein der
1. Mai: de eadem villa (subbestorpe) dobet solvi Philippi et
■Jakobi circa XXVII sol. pro holderschenscat. 2 ) An demselben
Termin, in festo beate Walburgis, sind die redditus X mar-
carum dicti grevenscat in Petersdorf, Harmsdorf, Meischen-
dorf, Grammdorf, Döhnsdorf und Farwe fällig; vielleicht handelt
es sich hier ebenfalls um Holläuderschatz. 3 ) Auf den Elbinseln
wird Martini (Nov. 11.) Zahlungstag gewesen sein, denn bei
einer Verpfändung auf dem Gorrieswerder behält sich Graf
Adolf VII. den Rückkauf vor na sonte mertens daghe wenne
de schattinghe de bede ... sin betalet. 4 ) Derselbe Termin
ergibt sich für den Ochseuwerder, wenn 1338 Graf Adolf dem
Hamburger Bürger Hohers aus dem dortigen Schatze verkauft
redditus sex marcarum quos omni anno mei advocati infra
octavas beati Martini episcopi ipsi Johanni (Hoyers) . . minis-
trabunt. 5 )
3. Die Verwendung der Steuer.
Die von den Vögten und ihren Beamten erhobenen Steuer-
erträge standen dem Grafen gl. Die unenttoickelte Technik des
Finanzwesens brachte es jedoch mit sich, daß es in vielen Fällen
gar nicht zu einer Ablieferung an den Grafen kam. Wir sehen
diesen in zahlreichen Urkunden über Beträge aus seinen Ein
nahmen verfügen; dabei ist es nicht immer möglich zu erkennen,
ob es sich um Steuererträge handelt. Neben ihnen bildeten den
Hauptteil der jährlichen Einnahmen des Grafen die ihm auf
seinen Gütern als Grundherrn zustehenden Zinse; beide, Steuer-
und Zinserträge erscheinen unter der Bezeichnung redditus. c )
') B. L. so. — ! ) B. I,. »00. — s ) H. 33b. 3, 1083. — *) V. 1345 Nov. 10.
— 5 ) H. Bd. 3, 090. -- °) Zins: H. Bd. 3 , 451. 763. 794 825 — B. L. 512 tucrbcu
unter den redditus in villa Berlin Zins- und ©tcucrerträfle znscimmens>efaßt;
die redditus in villa Gnessowe bleiben unbestimmt, ebenso die redditus B.
Bd. 3, 464.