dort einen Altar in der Nikolaikirche; dabei übergibt er dem
Rate 180 Mark, der dafür jährlich 18 Mark Rente zahlen soll ot
quamdiu ipsi consules eandem pecuniam habuerint, non dabitur
pro collccta quc scot vulgariter nominatur.') In Kiel ist das
Vorhandensein einer gleichen Steuer seit der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts durch die Aufzeichnungen des Rentebnchs
belegt. Bei der Verpfändung eines Hauses 133(5 oder 1337
heißt es: Ilartbvvicus Boyenhusen satisficiet civitati annuatim
pro schoth ct pro omni tallia et exactionandmn est pro 200 m.
pro hereditate predicta. 2 ) In beiden Städten aber wird diese
Steuer nicht mehr vom Grafen, sondern von der Stadt selbst
erhoben, worauf unten einzugehen ist.
Was den Betrag des Schatzes betrifft, so wird die Bede
ursprünglich ganz in Naturalien entrichtet worden sein. Reste
dieser Zahlungsweise scheinen sich noch lange erhalten zu haben.
1304 befreit Graf Adolf die Bewohner des Kirchspiels Rellingen
a quadam violenta exactione que coschat dicitur, 3 ) 1327 Graf
Johann die mehrerer ans Kloster Reinfeld vertauschter Dörfer
a peticione que grevenscat dicitur et ab omni exactione et
precaria ab omni cuiuslibet servicii iugo ab omni exactione
quocumque nomine censeatur scilicet pccuniae vel pecoruin.Z
Im erstem Fall handelt es sich wahrscheinlich, im zweiten viel
leicht um eiue außerordentliche Leistung. Eine ordentliche Steuer
mit solcher Naturalzahlnng ist kaum möglich. So finde» wir,
wo der Betrag des Schatzes angegeben wird, stets Geldzahlung.
Die Höhe des allgemeinen Schatzes läßt sich nach dem vorlie
genden Material nicht bestimmen; die einzige Stelle, wo ein
bestimmter Betrag genannt wird, läßt uns über die Hufenzahl
im unklaren: es werden 5 Mark in certis mansis des Dorfs
Berlin gezahlt. 3 ) Da aber nur ein Teil des Dorfs in Betracht
kommt, so genügt indessen diese Angabe, um festzustellen, daß
der Betrag der allgemeinen Steuer erheblich höher war als
der des Holländerschatzes. Für diesen fanden wir in Ostholstein
') Hamburger Urkundenbuch, 33b. 1, 809. — s ) Das älteste Kieler Rente
buch, her. von Chr. Reuter. Mitteiluugen für Kieler Stadtgeschichte, Heft 10
und 11. 13. 598, vgl. 693. 694.741 und öfter. — 3 ) H. 33b. 3,67. — 4 ) H. 33b. 3,
608. — °) B. L. 512.