Full text: Die ordentliche Bede der Grafschaft Holstein (bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts)

auch genannt: 12(j2 kommt ein Vergleich zustande zwischen dem 
Lübecker Bischof und den Grafen, in dem diese versprechen:^ 
oos eomites . . exactiones in bonis episcopalibus et ecclesie 
inaioris et monasteriorum et aliarum ecelesiarura . . indebitas 
de celero nullatenus faciemus. Es handelt sich hier offenbar 
um außerordentliche Erhebungen, welche die Grafen auf den 
Besitzungen des Bischofs, der Domkirche, der Klöster und Kirchen 
gegen die Privilegien, welche diese regelmäßig erhielten, 3 ) haben 
vornehmen lassen. Von diesen widerrechtlichen Erhebungen, 
die also eigentlich als Steuern nicht bezeichnet werden können, 
sind zu scheiden die exaetione8 violentae, welche als berechtigte 
Forderungen erscheinen. Sie sind gemeint, wenn befreit wird 
ab omni exactione violenta; denn befreien kann der Graf nur 
von einer Leistung, zu welcher die Untertanen verpflichtet waren. 
Diese Verpflichtung zu gewissen außerordentlichen Beden wird 
ebenfalls ausgesprochen, wenn t32t Graf Johann beim Verkauf 
eines Dorfes an den Lübecker Bürger Lange bestimmt, daß 
dieser und seine Erben nemini ad aliquas exactiones violentas 
tenebuntur. 3 ) Wenn Graf Adolf 1288 verspricht, daß sein 
advocatus . . favorabilis erit Index . . et nullam peticionem 
seu exactionem inordinatam et inconsuetarn faeiet in homines, 4 ) 
so zeigt der Ausdruck favorabilis index, daß es sich hier um 
den Verzicht auf gewisse, dem Inhaber der Gerichtsbarkeit 
rechtmäßigerweise zustehende, außerordentliche Abgaben handelt. 
Dieselbe Formel findet sich im 14. Jahrhundert mehrfach in 
Urkunden über Verkäufe von seiten der Ritter, die damals 
Inhaber der Gerichtsbarkeit auf ihren Gütern sind; 5 ) auch ihnen 
stehen als indices außerordentliche exactiones zu. Die exactiones 
violentae sind also auf Grund der Gerichtshoheit erhobene außer 
ordentliche Beden. 6 ) 
Es fragt sich, ivas neben diesen exactiones violentae noch 
die besondere, als grevenscat bezeichnete, außerordentliche Steuer 
bedeutet. .Als außerordentliche Abgabe gehört sie zu den exac 
tiones violentae, wird aber dennoch als besondere Leistung Von 
') B L. 153. — ! ) Vgl. unten S. 43 ff. — 3 ) B. L. 4M. - 4 ) H. Bd. 2, 
736. — 6 ) vgl. unten S. 55 ff. — °) Sie entsprechen also den Beden in ihrer 
ursprünglichen Form, vgl. S. >3 ff.
	        
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