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Bezeichnungen exactio, peticio, grevenscat sachliche Scheidungen
vorzunehmen, dafür mögen als Beispiele folgende Verbindungen
angeführt werden: exactio et peticio que grevenscat vocatur; x )
— peticio sive exactio que grevenscat dicitur; 2 ) — prestacio
cuiuslibet peticionis aut exactionis quod grevenschat dicitur; 3 )
— peticio que grevenscat dicitur neben omnis exactio; 4 ) —
exactio generalis que grevenscat dicitur; 5 ) — grevenscat et
alia qualiscumque peticio; 6 ) — exactio comitia, que greven
schat dicitur. 7 ) — Nur soviel ist festzustellen exactio' hat die
allgemeine Bedeutung .Abgabe", .Leistung"; es wird zur Be
zeichnung der verschiedensten Leistungen verwandt. 6 ) Greven-
scat scheint der Ausdruck der niederdeutschen Volkssprache zu
sein, welcher deni .exactio' der Urkundensprache gleichkommt,
soweit es sich um eine Leistung an den Grafen handelt.
Peticio dagegen ist ein engerer Begriff; dies ist offenbar die
eigentliche Bezeichnung einer Abgabe, die dann auch weniger
genau exactio und grevenscat genannt wird. Wenn trotzdem
alle drei Bezeichnungen in einer Urkunde neben einander ge
braucht werden, so kann dies nicht befremden. Zur Erklärung
hat schon Zeumer 6 ) darauf hingewiesen, daß es eine stilistische
Eigentümlichkeit der Zeit war, verschiedene Benennungen für
einen Begriff neben einander zu stelle», daß außerdem gerade
bei Exemptionsprivilegien, um die es sich hier handelt, der
Privilegierte ein natürliches Interesse daran hatte, durch
möglichst vollständige Bezeichnung gegen jeden Besteuerungs
versuch gesichert zu sein.
Um die Mitte des 12. Jahrhunderts werden also auch
in Holstein vom Grafen peticiones, Beden erhoben. Es fragt
sich, welcher Art diese Abgaben waren. Lamprecht lü ) hat ver-
') ». Bd. 1, 446. — *) B. L. 138. - 3 ) B. L. 135. — 4 ) S. L. Bd. 1,
244. 245. — H. Bd. 2, 117. — 8 ) H. Bd. 2, 639. 659. — 7 ) B. L. 320. -
®) exactio que ungelt dicitur, H. Bd. 1, 425. 442. 575. — exactio thelonei,
H. Bd. 1, 577. — exactio somarii, H. Bd. 1, 710. — oinnern expedicionis
et census (Grevescat) exactionem, H. Bd. I, 704. — 9 ) a. a. O. S. 4, vgl.
Metzen, Die ordentlichen direkten Staatssteuern im Fürstbistum Münster.
Münster. Dissertation 1895. S. 18. — 10 ) Deutsches Wirtschaftsleben im
Mittelalter, Bd. 1, 2.