Full text: Die ordentliche Bede der Grafschaft Holstein (bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts)

— 0 
Bezeichnungen exactio, peticio, grevenscat sachliche Scheidungen 
vorzunehmen, dafür mögen als Beispiele folgende Verbindungen 
angeführt werden: exactio et peticio que grevenscat vocatur; x ) 
— peticio sive exactio que grevenscat dicitur; 2 ) — prestacio 
cuiuslibet peticionis aut exactionis quod grevenschat dicitur; 3 ) 
— peticio que grevenscat dicitur neben omnis exactio; 4 ) — 
exactio generalis que grevenscat dicitur; 5 ) — grevenscat et 
alia qualiscumque peticio; 6 ) — exactio comitia, que greven 
schat dicitur. 7 ) — Nur soviel ist festzustellen exactio' hat die 
allgemeine Bedeutung .Abgabe", .Leistung"; es wird zur Be 
zeichnung der verschiedensten Leistungen verwandt. 6 ) Greven- 
scat scheint der Ausdruck der niederdeutschen Volkssprache zu 
sein, welcher deni .exactio' der Urkundensprache gleichkommt, 
soweit es sich um eine Leistung an den Grafen handelt. 
Peticio dagegen ist ein engerer Begriff; dies ist offenbar die 
eigentliche Bezeichnung einer Abgabe, die dann auch weniger 
genau exactio und grevenscat genannt wird. Wenn trotzdem 
alle drei Bezeichnungen in einer Urkunde neben einander ge 
braucht werden, so kann dies nicht befremden. Zur Erklärung 
hat schon Zeumer 6 ) darauf hingewiesen, daß es eine stilistische 
Eigentümlichkeit der Zeit war, verschiedene Benennungen für 
einen Begriff neben einander zu stelle», daß außerdem gerade 
bei Exemptionsprivilegien, um die es sich hier handelt, der 
Privilegierte ein natürliches Interesse daran hatte, durch 
möglichst vollständige Bezeichnung gegen jeden Besteuerungs 
versuch gesichert zu sein. 
Um die Mitte des 12. Jahrhunderts werden also auch 
in Holstein vom Grafen peticiones, Beden erhoben. Es fragt 
sich, welcher Art diese Abgaben waren. Lamprecht lü ) hat ver- 
') ». Bd. 1, 446. — *) B. L. 138. - 3 ) B. L. 135. — 4 ) S. L. Bd. 1, 
244. 245. — H. Bd. 2, 117. — 8 ) H. Bd. 2, 639. 659. — 7 ) B. L. 320. - 
®) exactio que ungelt dicitur, H. Bd. 1, 425. 442. 575. — exactio thelonei, 
H. Bd. 1, 577. — exactio somarii, H. Bd. 1, 710. — oinnern expedicionis 
et census (Grevescat) exactionem, H. Bd. I, 704. — 9 ) a. a. O. S. 4, vgl. 
Metzen, Die ordentlichen direkten Staatssteuern im Fürstbistum Münster. 
Münster. Dissertation 1895. S. 18. — 10 ) Deutsches Wirtschaftsleben im 
Mittelalter, Bd. 1, 2.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.