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es schon ein wenig emporheben, nach dem dritten konnte
er es aber hoch emporschwingen.“ Dem drachen schlägt
der held darauf einen köpf nach dem andern ab, bis er
tot ist, und schneidet ihm die zunge aus. Die Jungfrauen
werden befreit, ebenso das graue männlein, das den weg
zur höhle gewiesen hatte. Ihm muss mit dem schwerte der
köpf abgehauen werden. 1 )
In dem märchen: Die zwei b rüder (Grimm K H M I, §59.
no. 60, s. 317) befreit der eine der brüder eine königstochter
von einem drachen. Auf dem drachenberg stand eine kleine
kirche, „und auf dem altar standen drei gefüllte becher und
dabei war die Schrift: wer die becher austrinkt, wird der
stärkste mann auf erden, und wird das Schwert führen, das
vor der türscbwelle vergraben liegt. Der jäger trank da
nicht, ging hinaus und suchte das Schwert in der erde,
vermochte aber nicht es von der stelle zu bewegen. Da
ging er hin und trank die becher aus und war nun stark
genug, das Schwert aufzunehmen, und seine hand konnte es
ganz leicht führen.“ Der siebenköpfige drache wird darauf
enthauptet und der zunge beraubt. 2 )
Hierher gehört auch ein von Mlillenhoff (s. 434) er
zähltes märchen. Drei grosse Schwerter holt Hans aus drei
bergen, ein kupfernes, silbernes und ein goldenes. Jedesmal
hängt eine flasche dabei mit der aufschrift:
Wer aus dieser flasche trinkt,,
der kann mich schwingen wie der wind.
’) Dass auch das graue männchen, der zwerg, erlöst wird, ist hier
vereinzelt. Die entzuuberuug durch abschlagen des kopfes oder eine
andere Verstümmelung begegnet öfter. Bei Grimm (KHM III, s. 112,
no. 63) muss ein jüngliug einer kröte mit einem scharfen schwerte
durchs herz schneiden, so dass sie zur jungfrau wird. Ein zauber-
schwert scheint hier ebensowenig vorzuliegen, wie KHM III, s. 105
und Sommer (Sagen, märchen und gebrauche aus Sachsen und
Thüringen. Halle 1846) s. 138; aber bei Müllenhoff (Märchen s. 422)
muss der starke Franz mit dem auf einem tische gefundenen schwerte
dem hengste den köpf abhauen, worauf sich das tier in eine jungfrau
verwandelt. Ygl. auch K H M I, s. 75, no. 13. II, s. 172, no. 121.
J ) Über das ausschneiden von Zungen vgl. auch Köhler, Kl. sehr. I,
s. 72, 304, 399, 430.