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I. Kapitel.
Boileaus Urteile über Malherbe und R6gnier.
§ 1. Das Auftreten Malherbe’s *) bezeichnet, wie oben
bemerkt, nach B.’s Überzeugung den Beginn der eigentlichen
französischen Literatur. Es wird durch Malherbe die neuzeit
liche französische Dichtung, d. h. die nach B. einzig wirk
liche französische Dichtung, die dieses Namens würdig ist, ge
schieden von der französischen Dichtung der vorausgegangenen
Zeit. Ich werde daher die seit Malherbe’s Auftreten tätig ge
wesenen Dichter 2 ) in den Bereich der Literatur einbeziehen,
welche als die für B. zeitgenössische Literatur betrachtet
werden soll. Malherbe’s Leben war allerdings bereits länger
als ein Jahrzehnt vor der Geburt B.’s abgeschlossen, 3 ) allein
der große Einfluß, den die literarische Reform Malherbe’s
zumal auf die Gestaltung der dichterischen Sprache ausgeübt
hatte, wirkte noch lange nach und setzte sich vollgültig fort bis
auf die Zeit, in der B. als allgemein anerkannter Gesetzgeber
des französischen Parnasses über den Wert der Dichtungen
seiner Zeit seine Urteile fällte. — Über Malherbe hat B. sich
verhältnismäßig sehr eingehend und wiederholt geäußert. Wenn
dies schon ein Beweis von der Bedeutung ist, die B. ihm
beimißt, so ist dafür ein noch gewichtigerer Beweis enthalten
in der Wahl der Stelle, an welcher B. seinem Vorgänger das
bekannte 4 ) hochragende Ehrendenkmal gesetzt hat, nämlich
in Art poetique (V. 131—145):
Enfin Malherbe vint, et, le premier en France,
Fit sentir dans les vers une juste cadence,
D’un mot mis en sa place enseigna le pouvoir,
Et reduisit la muse aux regles du devoir.
Par ce sage ecrivain la langue röparöe
N’offrit plus rien de rüde ä l’oreille epuree.
Les stances avec gräce apprirent ä toipber,