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nach dem Maxwell'schen Gesetz vertreten sein, da durch dasselbe
eine „mittlere“ Geschwindigkeit mit maximalem Häufigkeitswert
gefordert wird.
c) Allgemeine Erörterung über die Bedeutung von Kurven
verschiebungen bei Gültigkeit des Maxwell'sehen Gesetzes.
Sieht man ab vom Einfluss der Oberflächenschichten und des
Kontaktpotentials und nimmt man an, dass bei gleichem Ver
teilungsgesetz der ausgelösten Geschwindigkeitsvektoren auch
das Verteilungsgesetz der in den Y-Kurven zur Beobachtung
gelangenden Norma 1 komponenten (selektive Absorption) das
gleiche sei, so muss bei Gültigkeit des Maxwell’sehen Gesetzes
einzig und allein die soeben genannte „mittlere“ Geschwindigkeit
entscheidend dafür sein, ob die Y-Kurven sämtlicher Substanzen
das gleiche Gesetz Y==f (X) zeigen oder nicht; bei gleicher
mittlerer Geschwindigkeit muss das Gesetz gleich, bei ungleicher
ungleich sein. Hiernach übersieht man leicht, welches die
Schwierigkeiten sind, denen man bei Interpretation der Kurven
verschiebungen begegnet.
Bei gleichen mittleren Geschwindigkeiten ist fast der Fall
hergestellt, wie er bei Vergleichung von Kurven einer derselben
Substanz vorliegt. Ein Unterschied liegt nur darin, dass bei
Kurven verschiedener Substanz eine verschiedenartige selektive
Absorption vorliegen könnte, die natürlich die zur günstigsten
Deckung nötigen Verschiebungen nicht unbeeinflusst lassen
würde. Man darf aber wohl annehmen, dass der Einfluss der
selektiven Absorption bei den verschiedenen Substanzen ziemlich
gleichmässig sein wird; verschiedenartig ist er nur insoforn, als
die Quantenabsorption ausschliesslich, die Lichtabsorption nur
angenähert Massenwirkung ist. Bei ungleichen mittleren Ge
schwindigkeiten müssen dagegen die zur günstigsten Deckung
erforderlichen Verschiebungen ausserdem noch von der an sich
bestehenden Verschiedenheit des Kurvengesetzes mit beeinflusst
werden.
Da Oberflächenschichten im allgemeinen nur in relativ
geringer Stärke vorhanden sein werden, ist es sowohl im Fall
der gleichen, wie der ungleichen „mittleren“ Geschwindigkeit