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phonetischen Wert mehr besaßen und demnach promiscue gebraucht werden
konnten.
In O steht neben gewöhnlichem ad 6 Mal a und n Mal at. In
II dagegen ist aneben ad die gebräuchliche Form, daneben findet sich i Mal
at V. 1484. In al hs. O v. 1274 liegt entweder unorganische Anfügung eines
I vor (vgl il für i V. 1699 (O)) oder a ist nach folgendem il verschrieben.
n ) Statt des unbetonten Endungs -e in fumes begegnet in hs. O v. 214-
v. 289 ; v. 293 ein u, was als Latinismus anzusehen ist.
so ) In O und H zeigen sich in betreff des auslautenden Konsonanten
z einige Eigentümlichkeiten und Abweichungen von hs. C. Für 7. schreibt
II bisweilen s; avres v. 2151; saves v. 2790; voles v. 3084; ebenso hs. O
v. 1638 Ceres. Ferner ist in hs. H vereinzelt z abgefallen, ein Zeichen, daß für
den Copisten schon z im Auslaut verstummt war: parle v. 3672 serre v
2326. Die wichtigste Erscheinung aber gegenüber von hs. C, welche die
Sprache von ü und II mit vielen anderen anglonormannischen Denkmälern
tetlt. besteht in dem Eintreten eines t für z und ist in O verbreiteter als in
II also: O avet v. 359: quidet v. 1865; puret v. 1867; tendret v 1481-
dunisset v. 733; vengel v. 775; H: vodret v. 2492; perderet v. 2101 ; deussei
v. 2063; vereinzelt steht statt t die entsprechende Media d z. B. saced v
1064; aved v. 1783- Dieses erklärt sich wohl als ein rein graphischer Vor
gang, der seinen Grund hat in dem Verstummen von t und z, wodurch be
wirkt wurde, daß in der Schrift leicht der eine Buchstabe für den anderen
gesetzt werden konnte, da ja jeder von beiden den gleichen Nullwert besaß
Behrens S. 47 kommt zu dem Schlüsse, daß es sich hier um die einigen
Dialekten eigene Erhaltung des lateinischen Imperativs handeln könne und
führt als Stütze seiner Ansicht den Umstand an, daß die Majorität der Formen
auf -et Imperative seien. Soweit jedoch unser Denkmal in Betracht kommt,
ist dieses nicht der Fall, sondern das größte Kontingent der Bildungen auf
-et stellt ohne Zweifel hier der Indic I’räs. und das Futurum. Außerdem ist auch
schon an und für sich ein Fortleben des lateinischen Imperativs in diesen
Denkmälern ziemlich unwahrscheinlich.
31 ) ln II ist einmal das s in der Endung -tes abgefallen: dite v. 2143,
und in hs. O findet sich v. 1878 statt estes die Form est. vgl. darüber
Behrens S. 48.
ss ) Schwund des auslautenden Dentalen begegnet ebenfalls einige Male
in hs. O und hs. II. In II truven v 1676; sun v. 4077; in O un v. 423;
dien v. 1362; eren v. 4615; ereil 1313: quiren v. 886. Beachtenswert ist
ferner der Ausfall des dem t vorausgehenden Nasalen; O savrut v. 4616-
II sut v. 1592; v 2407; v 2712; metlet v. 1621. (Vielleicht sind auch die
in O stehenden. Verbalformen cunusset v. S56 und venget v. 885 als 3
I’ers. Plur. Präs, zu fassen, bei denen dann ebenfalls Ausstoßung des 11 stau
gefunden hätte. Behrens allerdings sieht in cunusset die 3. Pers. Sing. Imperf.,
und es steht einer solchen Annahme nichts entgegen, da die Wiedergabe der
Imperfektendung -eit durch -et nicht gerade ungewöhnlich ist; doch bin ich
mehr geneigt, diese Form als 3. Pers. Plur. des Präs, zu betrachten). O hat
außerdem noch die Eigentümlichkeit, daß zweimal dem t ein unbetontes i