Der Vokalismus des Jydske Lov.
Mit dem Jahre 1683 tvurden für das Königreich Dänemark
die alten Provinzialgesetze, das schonische, die seeländischen und
das jütische Gesetz durch Kong Christian V. Danske lov ersetzt.
Für das Herzogtum Schleswig, das bis zum Jahre 1386 mit
Dänemark dieselbe Verfassung hatte und damals mit Holstein
eine enge politische Verbindung einging, behielt das Jydske lov
seine Geltung.
Das schonische Gesetz und die beiden seeländischen, das
sog. Gesetz Kong Waldemars und das sog. Gesetz Kong Eriks sind
Privatarbeiten, die man einem bestimmten Könige nicht zuschreiben
darf. 1 ) Das Jydske lov trägt dagegen seinen Titel: Kong Waldemar
den Andens Jydske lov mit Fug und Recht; erlassen wurde es
im letzten Regierungsjahr Waldemars II., des legislator Danorum,
auf dem Landthing zu Wordingborg im Jahre 1241.
Die Gesetzbücher sind die wichtigsten Denkmäler für uns,
da sie am besten und sichersten über die Kulturzustände der
damaligen Zeiten Aufschluss zu geben vermögen. Das schonische
Gesetz und die beiden seeländischen Gesetze sind wohl 70—80
Jahre älter als das jütische, aber dieses zeigt deutlicher den Zu
sammenhang mit der germanischen Rechtsprechung und bietet in
kulturgeschichtlicher Beziehung die reichste Ausbeute. * 2 )
Sprachlich sind die Provinzialgesetze von grösster Wichtigkeit,
da sie — abgesehen von den Runeninschriften — die ältesten
Denkmäler in dänischer Sprache sind. Die meisten dänischen
Runensteine sind uns aus der Zeit bis 1050 n. Chr. überliefert.
*) v. Holtzendorff: Encyklopädie der Rechtswissenschaften, Leipzig 1873,
S. 277f.; N. M. Petersen: Bidrag til den danske Literaturs Historie, Bd. I S. 57.
2 ) K. v. Amira: Nordgerm. Rechtsdenkmäler in Pauls Grandriss der
germanischen Philologie. 2 III104.