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zweibasischen Säuren vorliegen, in welchen die Karboxyle in
1—4 Stellung stehen, also für Malern- und Fumarsäuren, ihre
Alkyl- und Halogensubstitutionsprodukte und einige wenige
Itacon- bezw. Aticonsäuren. Die Glutakonsäuren, sowie die
alkylierten Glutakonsäuren sind 1,5 Dikarbonsäuren, und über
isomere Säuren dieser Kategorie liegen, abgesehen von dem
hier behandelten Paare, noch keine eingehenden Konfigurations
bestimmungen vor. Es ist aber meines Erachtens zum mindesten
vorschnell, von der bei den Malein- und Fumarsäuren (allgemein
14 Dikarbonsäure) geltenden Regel einen Analogieschluss auf
die bei den Glutakonsäuren (1,5 Dikarbonsäuren) herrschenden
Verhältnisse zu machen. Es bleibt zu prüfen, ob nicht bei
diesen allgemein die tiefer schmelzende die trans-Modifikation
ist, und in wie weit die von Werner (Seite 211) ausge
sprochene Ansicht: „Diese Schmelzpunktsregelmässigkeiten bei
Stereoisomeren stellen wahrscheinlich nur einen Teil eines viel
allgemeineren Gesetzes dar, demzufolge von isomeren Ver
bindungen die symmetrischer gebaute den höheren Schmelz
punkt hat“, einzuschränken ist.
Von den anderen alkylierten Glutakonsäuren ist meistens
nur eine bekannt, wenigstens aber von keiner ein Konfigurations
beweis vorhanden. Durch die Synthesen derselben von Thorpe
ist über ihre Konfiguration nichts bewiesen, noch eine Andeutung
gegeben.
Die Produkte der hydrolytischen Spaltung des lsode-
hydracetsäureesters mit konzentriertem Alkali.
Von den beiden aus Carbacetessigester und Isodehydracet-
säureester mit konzentriertem Alkali entsprechend Anschütz’s
Angaben entstehenden Säuren wurde die in geringerer Menge
auftretende einbasische Säure CsHioOa, vom Schmelzpunkt 149°,
nicht eingehender untersucht. Die andere, für welche Anschiitz
den Schmelzpunkt 221° angibt, schmilzt in reinem Zustande
erst bei 234" und entfärbt Sodapermanganat nur ziemlich langsam.
Sie kann demnach keine Dimethyldihydrophtalsäure sein, wie
Anschütz vermutete, denn letztere müsste als partiell hydriertes