Full text: Casuistischer Beitrag zu den Luxationen im Handgelenk auf Grund pathologischer Zustände

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In jüngster Zeit vermehrte Sauer, der in seiner Arbeit 
,,die Madelung'sche Deformität des Handgelenks“ alle 
bis jetzt beschriebenen Fälle zusammenfaßt, diese typische 
Luxation noch um einige neue, von ihm beobachtete Fälle. 
Der erste Fall betrifft eine 35 jährige Ausgeherfrau. Es 
war keine vorspringende Kante am dorsalen Abschnitt der 
distalen Radiusgelenksfläche vorhanden, vielmehr war der 
Radius regulär mit dem Carpalknochen verbunden. Die 
Ulna, deren distales Köpfchen dorsal prominent und luxiert 
war, übertraf die Länge des Radius um ca 3 cm. 
Bei einem 19jährigen Dienstmädchen, bei dem die 
Deformität die gleiche war wie im ersten Falle, waren die 
Bewegungen im Handgelenk ziemlich frei, nur die Volar 
flexion war wenig vermehrt und ebenso die Dorsalflexion 
nur wenig gehindert. 
Bei dem letzten von ihm angeführten Falle dieser 
Deformität bei einem 24jährigen Dienstmädchen ist besonders 
die außerordentlich starke dorsale Prominenz der Ulna auffällig, 
die in einer leichten dorsal-konkaven Verkrümmung des 
distalen Ulnaendes ihre Erklärung findet. 
Bei einem Vergleich aller angeführten Fälle mit dem 
unsrigen ergeben sich nur wenige Abweichungen. Zu 
nächst ist die Tatsache bemerkenswert, daß nach Angaben 
des Hausarztes das prominente Ulnaköpfchen auf einer 
Photographie der Patientin ans ihrem 8. Lebensjahr schon 
deutlich an der rechten Hand sichtbar ist, während bis jetzt 
noch kein Fall beschrieben wurde, in dem die Deformität so 
früh auftrat. 
Die Differenz zwischen Radius und Ulna beträgt bei 
unserer PatieTftin 2,5 cm, übertrifft also die normale, die von 
Krause auf 1— 1,5cm angegeben wird, um mindestens 1 cm, 
während- sie die im Paulsen’schen Falle angegebene Differenz 
von 4 cm nicht erreicht. 
Ein Trauma wie im Malgaigne’schen Falle war bei 
unserer Patientin ebenfalls nicht vorausgegangen, auch haben 
nie Schmerzen bestanden, welche in vielen Fällen mit dem 
Krankbeitsbilde verknüpft sind. Im Übrigen hat unser Fall
	        
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