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In jüngster Zeit vermehrte Sauer, der in seiner Arbeit
,,die Madelung'sche Deformität des Handgelenks“ alle
bis jetzt beschriebenen Fälle zusammenfaßt, diese typische
Luxation noch um einige neue, von ihm beobachtete Fälle.
Der erste Fall betrifft eine 35 jährige Ausgeherfrau. Es
war keine vorspringende Kante am dorsalen Abschnitt der
distalen Radiusgelenksfläche vorhanden, vielmehr war der
Radius regulär mit dem Carpalknochen verbunden. Die
Ulna, deren distales Köpfchen dorsal prominent und luxiert
war, übertraf die Länge des Radius um ca 3 cm.
Bei einem 19jährigen Dienstmädchen, bei dem die
Deformität die gleiche war wie im ersten Falle, waren die
Bewegungen im Handgelenk ziemlich frei, nur die Volar
flexion war wenig vermehrt und ebenso die Dorsalflexion
nur wenig gehindert.
Bei dem letzten von ihm angeführten Falle dieser
Deformität bei einem 24jährigen Dienstmädchen ist besonders
die außerordentlich starke dorsale Prominenz der Ulna auffällig,
die in einer leichten dorsal-konkaven Verkrümmung des
distalen Ulnaendes ihre Erklärung findet.
Bei einem Vergleich aller angeführten Fälle mit dem
unsrigen ergeben sich nur wenige Abweichungen. Zu
nächst ist die Tatsache bemerkenswert, daß nach Angaben
des Hausarztes das prominente Ulnaköpfchen auf einer
Photographie der Patientin ans ihrem 8. Lebensjahr schon
deutlich an der rechten Hand sichtbar ist, während bis jetzt
noch kein Fall beschrieben wurde, in dem die Deformität so
früh auftrat.
Die Differenz zwischen Radius und Ulna beträgt bei
unserer PatieTftin 2,5 cm, übertrifft also die normale, die von
Krause auf 1— 1,5cm angegeben wird, um mindestens 1 cm,
während- sie die im Paulsen’schen Falle angegebene Differenz
von 4 cm nicht erreicht.
Ein Trauma wie im Malgaigne’schen Falle war bei
unserer Patientin ebenfalls nicht vorausgegangen, auch haben
nie Schmerzen bestanden, welche in vielen Fällen mit dem
Krankbeitsbilde verknüpft sind. Im Übrigen hat unser Fall