Über den Sitz des Fruchtkuchens u. d. Bedeutung dieses Sitzes f. die Geburt.
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niedergelegt. Die Aufstellung geschah nach Tafel II. x )
denselben Grundsätzen wie bei Tafel I.
Nur ausgetragene oder fast ausgetragene
Schwangerschaften sind berücksichtigt, die
Masse sind ebenfalls mit dem Tasterzirkel
gemessen, sie sind hier, an der Eispitze,
etwas kleiner, als mit dem Bandmass ge
messene.
Die Zahl der Placentae praeviae, zu
denen wir noch 2 Placenten mit einer
Entfernung von 1 und 2 cm von der Ei
spitze gerechnet haben, ist etwas höher,
als unserm Material entsprechen würde
(9 auf 155), da wir darunter 3 aus 1903
und 1904 haben. Diese sind also nicht
in der fortlaufenden Beihe beobachtet.
Bei weitem am häufigsten finden wir
den unteren Placentarrand 8—14 cm von
der Eispitze entfernt. Vergleichen wir
damit die Entfernung des oberen Bandes
vom Eunduskamm, so haben wir eine wei
tere Bestätigung der Untersuchungen
Holzapfels 2 ) aus seiner ersten Beihe,
nach denen der Mittelpunkt det Placenta
überwiegend häufig in der oberen Hälfte des Brutraumes gelegen ist.
Wir haben versucht, zu bestimmen, bis zu welchem Abstand
des Placentarrandes von der Eispitze durch Ablösung des unteren
Eipols in der Geburt Blutungen aus der Placentarsteile zu erwarten
sind. Zu verwerten sind dabei nur die Fälle, in denen die Blase
rechtzeitig, also nach der Erweiterung des Muttermundes und vor
der Austreibung des Eies, springt. Denn bei vorzeitigem Blasen
sprung ist der Ablösungsgürtel des unteren Eipols während des I.
und II. Geburtsabschnittes geringer als heim rechtzeitigen Blasensprung
und beim späten grösser.
Die Praeviae scheiden für diese Berechnung aus, da eine Ab
lösung der Placenta während der Eröffnung hier ausser Zweifel steht.
Von dem Fall mit 4 cm Abstand ist nichts über den Geburts
verlauf bekannt.
Zahl der
Eisäcke
Entfernung des
unteren Placen
tarrandes von
der Eispitze in
cm
9
Plac.praeviae
1
4
3
5
3
6
3
7
11
8
14
9
10
10
17
11
20
12
16
13
15
14
1
15
7
16
5
17
4
18
1
19
*) Die Abrundung der Zahlen ist dieselbe wie bei Tafel I.
*) Beitr. z. Geb. u. Gyn. Bd. I, S. 304, Abs. 6.