Full text: Kasuistischer Beitrag zu der Lehre von den Faltungsfrakturen

In der „Deutschen Zeitschrift für Chirurgie“ Band 77, 
Seite 383 erschien von Herrn Dr. Hans Kohl eine Mitteilung 
aus dem von Herrn Prof. Perthes geleiteten chirurg- 
poliklinischen Institut der Universität Leipzig über eine 
besondere Form der Infraktion: die Faltung der Knochen- 
kortikalis. Es werden darunter unvollständige Infraktionen 
infolge Biegung der Knochen verstanden, wo die ein 
wirkenden Gewalten entweder nicht ausreichten, eine voll 
ständige Infraktion herbeizuführen, oder in dem Momente 
aufhörten, wo auf der einen Knochenseite eine Faltung der 
Kortikalis bereits eingetreten ist, während es zu einer 
Kontinuitätstrennung auf seiner anderen Seite nicht kommt. 
Bei fortwirkender Gewalt würde auch hier eine vollständige 
Infraktion bezw. Fraktion des Knochens eintreten. Es erweist 
sich also in solchen Fällen die Zugfestigkeit des Knochens 
stärker, als seine Druckfestigkeit. Sicherlich sind derartige 
Verletzungen auch schon früher zu Gesicht der Ärzte ge 
kommen, allein erst unser jetziges diagnostisches Hilfsmittel, 
die Röntgendurchleuchtung, gibt uns die Möglichkeit, die 
Verletzungen als solche zu erkennen und eine exakte Diagnose 
zu stellen. 
Es handelte sich bei allen fünf derartigen Patienten 
der Leipziger Poliklinik um jugendliche Individuen, die nach 
einem Falle auf die vorgestreckte Handtläche eine ganz 
zirkumskripte Druckempfindlichkeit ungefähr 3 cm oberhalb 
des Proc. stvloid. radii und zirkumskripte Schwellung der 
diese Teile umgebenden Weichteile aufwiesen. Eine Deformität
	        
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