In der „Deutschen Zeitschrift für Chirurgie“ Band 77,
Seite 383 erschien von Herrn Dr. Hans Kohl eine Mitteilung
aus dem von Herrn Prof. Perthes geleiteten chirurg-
poliklinischen Institut der Universität Leipzig über eine
besondere Form der Infraktion: die Faltung der Knochen-
kortikalis. Es werden darunter unvollständige Infraktionen
infolge Biegung der Knochen verstanden, wo die ein
wirkenden Gewalten entweder nicht ausreichten, eine voll
ständige Infraktion herbeizuführen, oder in dem Momente
aufhörten, wo auf der einen Knochenseite eine Faltung der
Kortikalis bereits eingetreten ist, während es zu einer
Kontinuitätstrennung auf seiner anderen Seite nicht kommt.
Bei fortwirkender Gewalt würde auch hier eine vollständige
Infraktion bezw. Fraktion des Knochens eintreten. Es erweist
sich also in solchen Fällen die Zugfestigkeit des Knochens
stärker, als seine Druckfestigkeit. Sicherlich sind derartige
Verletzungen auch schon früher zu Gesicht der Ärzte ge
kommen, allein erst unser jetziges diagnostisches Hilfsmittel,
die Röntgendurchleuchtung, gibt uns die Möglichkeit, die
Verletzungen als solche zu erkennen und eine exakte Diagnose
zu stellen.
Es handelte sich bei allen fünf derartigen Patienten
der Leipziger Poliklinik um jugendliche Individuen, die nach
einem Falle auf die vorgestreckte Handtläche eine ganz
zirkumskripte Druckempfindlichkeit ungefähr 3 cm oberhalb
des Proc. stvloid. radii und zirkumskripte Schwellung der
diese Teile umgebenden Weichteile aufwiesen. Eine Deformität