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Dislokation des Radius im Sinne einer dorsalen Verschiebung
ad axin des unteren Endes zu bemerken. Abnorme Beweg
lichkeit müßte, wenn auch nur in ganz geringem Grade
nachzuweisen sein. Aktive Beweglichkeit im Sinne der Pro-
und Supination wäre sicherlich mehr beschränkt gewesen.
Das Röntgogramm würde an der konkaven Seite der
Verletzung dieselben Erscheinungen geboten haben, dagegen
wäre eine, wenn auch noch so geringe Trennung der
Kontinuität, an der konvexen Seite jedenfalls zu erkennen
gewesen. Ebenfalls würde auch eine Dislocatio ad axin des
unterhalb der Infraktionsstelle gelegenen Radiusabschnittes
sicherlich nicht vermißt sein. Jenes Röntgenbild würde uns
auch die Möglichkeit geben, die typischen Veränderungen der
Radiusinfraction nachzuweisen, die auch Gurlt bei künst
lichen Infraktionen an Kinderleichen zu erzeugen imstande
war: Krümmung des Knochens mit Trennung seiner Fasern
an der Konvexität und mit querer Runzelung oder, wie man
auch sagen kann, Faltung der Kortikalis an der Konkavität.
Es könnte nun die Frage aufgeworfen werden, ob man
die dorsale Radialseite, an der jene oben beschriebenen
Veränderungen stattgefunden hatten, auch ohne weiteres mit
der Konkavität eines Krümmungsbogen, wie er bei Zu
standekommen einer Infraktion vorhanden ist, identifizieren
konnte. In allen fünf Fällen handelte es sich um einen
Fall auf die dorsalflektierte Hand. Bei dieser Entstehungsart
bildet aber offenbar im Moment des Auftreffens der Hand
auf den Erdboden bezw. sonstigen Widerstand, das untere
Radiusende, das Handgelenk und die Hand einen Bogen,
dessen konkave Seite der dorsalen, dessen konvexe Seite der
volaren Radiusseite entspricht. Also entsprach, soweit das
untere Radiusende in Betracht kommt, die dorsale Seite der
Konkavität, die volare der Konvexität.
Die Entstehung der oben beschriebenen Verletzung muß
man sich nun offenbar so denken, daß im Moment des Auf
treffens der Hand auf einen Widerstand einerseits durch