Full text: Ein Beitrag zur Ätiologie des plötzlichen Todes im Säuglingsalter

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fahr dadurch, daß er einen Catgutfaden durch die Zunge 
legte und sie damit vorn über den Unterkiefer zog. In 
dem oben beschriebenen von Heinemann berichteten Fall 
konnte dieser das Kind vor Erstickung nur durch die Tras- 
cheotomie retten. 
Die Erstickuugsanfälle sind auch gelegentlich beim 
Saugen beobachtet worden. In solchen Fällen ist es ge 
raten, die Kinder mit dem Löffel zu füttern oder sie mit 
der Schlundsonde zu ernähren. In einem von Kussmaul 
beschriebenen Fall wurde einem Kinde 8 Tage lang mit der 
Sonde mehrmals täglich 80—100 ccm Milch eingespritzt, da 
das Kind aus Furcht vor Erstickungsaufällen nicht zu be 
wegen war die Brust zu nehmen. 
Was nun uusern Fall betrifft, so ist anzunehmen, daß 
sich das Kind am Tage vor seinem Tode eine Erkältung 
zugezogen hat. Nachts ist es dann plötzlich zu einer starken 
Schleimhautschwellung und Absonderung von Schleim ge 
kommen, die einen plötzlichen Verschluß der Nasenhöhle 
herbeigeführt haben. Bei dem gewaltsamen Versuche, 'durch 
den Mund Luft eiuzuatmen, wird die Zuug nach hinten as 
piriert und gewissermaßen verschluckt sein. Der Tod ist 
dann durch Erstickung eingetreten. Wenn nun auch bei 
der Sektion nur in einer Nasenseite ein stärkerer schleimig 
eitriger Inhalt gefunden wurde, so wird die auf der andern Seite 
im Leben bestandene Schwellung der Nasenschleimhaut doch 
genügt haben, die Nase vollkommen zu verstopfen. Denn 
an der Leiche findet man die Schwellung der Schleimhäute 
lange nicht mehr in dem Maße vor, wie sie im Leben be 
standen hat. Daß es sich aber um eine intensive entzünd 
liche Veränderung an der Nasenschleimhaut gehandelt haben 
muß, geht aus der Tatsache hervor, daß gleichzeitig auch 
ein Oedem der Uvula bestanden hatte. Grade dieses Oedem 
war die Veranlassung gewesen, eine genauere Untersuchung 
der Nasenhöhle vorzunehmen. 
Auf Grund der vorliegenden Beobachtung und der 
wenn auch spärlichen übereinstimmenden Mitteilungen aus 
der Litteratur ist es geboten, bei allen unaufgeklärten 
plötzlichen Todesfällen im Säuglingsalter auch die
	        
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