Full text: Ein Beitrag zur Kasuistik des postoperativen Darmprolapses

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Bei vier von unseren Patienten mit postoperativen 
Prolaps lag die Laparotomiewunde in der unteren Bauch 
hälfte. Die Häufigkeit der Vorfälle nach Incisionen in 
dieser Gegend ist hauptsächlich dadurch begründet, dass 
die Wandungen der unteren Hälfte des Bauches stärker 
durch den Bauchinhalt belastet werden. Die meist etwas 
erhöhte Rückenlage, das Aufsitzen und Pressen bei der 
Defäkation und dem Urinlassen und noch mehrere andere 
Gründe haben öfter kombiniert mit dem folgenden 
ätiologischen Moment, der Entzündung der Laparotomie 
wunde, die Schuld an der Entstehung des Prolapses. Ganz 
abgesehen von den Fällen, bei denen infolge Ausseracht- 
lassung der aseptischen Naht oder ungenügender Desinfektion 
der Oberfläche die Nähte herauseiterten und die Heilung 
der Bauchwunde gefährdeten, kann man mit ziemlicher 
Sicherheit darauf rechnen, dass die Laparotomiewunde 
mehr oder weniger inficiert wird, wenn sie in ein ent 
zündetes Gebiet führt, wo wir gezwungen sind, die Wunde 
partiell offen zu lassen, zu tamponieren und drainieren. 
Durch das teilweise Offenbleiben der Wunde wird sicher 
das Entstehen eines Prolapses begünstigt, wie Fall II zeigt; 
die Tamponade und Drainage dagegen trägt, wie auch 
Madelung betont, keine Schuld. Einerseits verhindert sie 
ein Stagnieren der Sekrete und ein dadurch bedingtes Aus 
einanderpressen der Wunde und regt durch ihren Fremd 
körperreiz eine adhäsive Entzündung an. Andererseits füllt 
sie das zerstörte Gewebe aus und verhütet dadurch die 
Entstehung eines leeren Raumes, was einen Vorfall be 
günstigen müsste. Die Tamponade wirkt also einer Prolaps 
entstehung geradezu entgegen. 
Ebenso wie die Entzündung einen schnellen Bauch 
wundenverschluss verhindert, kann die Fleilung dadurch 
verzögert werden, dass sich der Laparotomierte in einem 
Zustand der Kachexie oder allgemein herabgesetzter Wider 
standsfähigkeit infolge einer Konstitutionserkrankung be 
findet. Dadurch, dass der Körper durch den fortgesetzten 
Eiweissverlust und mangelhaften Ersatz desselben nicht
	        
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