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in Pferdeställe etc. Einer gebrauche sie, die anderen sähen
zu. Seine Tochter sei auch durch die Frau verdorben; sie
sei jede Nacht fort, komme erst um 3—4 Uhr nach Hause,
sie gehe mit jungen Leuten zum Tanz und in die Cafes; sie
habe auch ein uneheliches Kind von 4*/2 Jahren. Am 15. April,
als seine Frau von der Post gekommen, wo sie ausfege, sei
sie auch gebraucht worden. Er habe „zu ihr gehen wollen“,
sie sei unten wieder „versaut“ gewesen. Die Unterbeamten,
die auf der Post den Wachtdienst hätten, hätten es getan. Er
könne es ihr aber auch immer so ansehen.
17. X. Hält sich ruhig; beschäftigt sich mit Lesen,
Kartenspielen, hilft etwas bei der Hausarbeit. Äußert nichts
Auffälliges, so lange man ihn nicht nach seinen Geschichten
fragt. Gerät dann sehr in Eifer, kramt seine Eifersuchts
ideen etc. bereitwillig aus.
26. X. Dauernd ruhig und geordnet. Keine Klagen,
keine Wünsche.
7. XI. Hält sich dauernd ruhig, äußert nichts von seinen
Wahnideen, solange er nicht darauf gebracht wird. A. B. er
habe immer gearbeitet, wenn er Arbeit bekommen habe. Vor
seiner Einlieferung 14 Tage zur Aushilfe in der Tivolibrauerei,
vorher 3 Wochen gefeiert wegen schlimmen Fingers. 30 Ji.
wöchentlicher Verdienst; seine Frau habe 22—24 Jt. davon
erhalten. A. B. eine Frau B. habe ihm schon vor 10—11
Jahren zu ihm gesagt: „Herr B., in Ihrer Wohnung geht
es unheimlich zu.“ Damit habe sie gemeint, seine Frau lasse
Kerle ins Haus und habe geschlechtlichen Verkehr mit den
selben. A. V. der Zeugenaussage der Frau B., die davon
nichts weiß: sie wolle jetzt nur nichts davon wissen; sie hätten
inzwischen Streit gehabt, früher seien sie Freunde gewesen.
Wenn sie auch jetzt beschworen habe, sie wisse nichts davon,
so habe sie es damals doch gesagt.
Sein Kollege S. habe ihm vor 4—5 Jahren gesagt, er
solle das Weibsstück (seine Frau) herausschmeißen. Er sei
immer zusammen mit ihm im Zug gefahren; die jungen Leute