Full text: Beitrag zur Gasuistik der Nervenschußverletzungen

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liehen Beweglichkeit beschränkt. Das Geschoß hatte keine 
großen Widerstände y,u überwinden gehabt, bis es an den 
Nerven kam und muß mit seiner höchsten Kuppe den 
Tangentialpunkt der Peripherie des Nerven getroffen haben. 
Dafür spricht auch der Umstand, daß die Teile zu beiden 
Seiten des Spaltes dem Auge völlig gleich erschienen, der 
Nerv also halbiert war. Auch Quetschungserscheinungen 
oder Blutung in die Nervenscheide war nicht zu sehen, die 
beiden Hälften lagen völlig glatt aneinander, so daß keine 
großen anatomischen Zerstörungen, abgesehen von der 
Trennung der Faserbündel, vorhanden sein konnten, dafür 
spricht ja auch die schnelle Restitution sämtlicher Funk 
tionen des Nerven. Die außerordentlichen Schmerzen des 
Pat. sind neben der Läsion auf die doch jedenfalls nicht 
unbedeutende Zerrung und Dehnung des Nerven zurück 
zuführen. 
Aus dem beschriebenen Fall ersehen wir, daß unter 
gewissen Verhältnissen durch Friedensgeschosse genau die 
selben Verletzungen der Nerven gesetzt werden können, wie 
durch Kriegmunition, und daß man bei allen Friedensschuß 
verletzungen auch immer die Mitverletzung des Nerven 
genau so in Betracht ziehen muß wie im Kriege. 
Ein interessanter Nebenbefund mag noch erwähnt 
werden. In der Einschußöffnung an der Trochlea fanden 
sich einzelne Stofffasern, die offenbar infektiöse Keime in 
die Wunde und das Gelenk getragen hatten, dafür spricht 
jedenfalls die flockige Flüssigkeit, die sich aus dem Gelenk 
entleerte. Fieber trat jedoch nicht auf, so daß auch hier 
wieder der Beweis erbracht ist, daß die mitgerissenen Kleider 
fetzen wohl infektiöse Keime in die Wunde bringen können, 
dieselben jedoch so geringe Virulenz besitzen, daß der 
Körper sich ihrer erwehren kann, und der alte Satz be 
stehen bleibt: Jede Schußwunde ist zunächst als steril zu be 
trachten.
	        
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