Full text: Über die Notwendigkeit des Wechselprotestes

Motto : 
„Es kommt darauf an, das Maß 
„der dem Inhaber einzuräumenden Be 
günstigung — die immer mit Gefährde 
„und Unbequemlichkeit der Wechselgaranten 
„verbunden ist — zu bestimmen und dabei 
„seine Verpflichtungen so abzumessen, daß 
,,Sicherheit und Solidität des Verkehrs und 
„das Interesse der Wechselgaranten nicht 
„geopfert wird.“ 
(Liebe, Vorrede zur AD WO.) 
Einleitung. 
Stranz * 1 ) bekämpft den Wechselprotest, weil er juristisch 
technisch nicht notwendig und nicht einmal zweckmäßig sei. 
Nach ihm wäre die juristisch-technische Notwendigkeit einer Gesetzes 
norm als ihr Fundament, die Zweckmäßigkeit nur als Stütze 
anzusehen, die zur Festigkeit des ganzen Baus beitrüge; weshalb 
er denn auch vor Allem das Fehlen der technischen Notwendigkeit 
des Protestes zu erweisen sucht, um dann desto energischer die 
Zweckmäßigkeit bekämpfen zu können. 
Aber „die Argumentation aus der juristichen Konstruktion 
,tritt für den Gesetzgeber zurück; t)as praktische Bedürfnis 
„entscheidet, die Konstruktion folgt.“ 2 ) 
Stranz irrt sich, wenn er schließt: „weil der Wechselprotest 
„nur ein Formalakt, ein Beweismittel für bereits ohne ihn begründete 
„Ansprüche wäre, so könnte er wegfallen ohne Gefahr für jene 
„Ansprüche.“ Der Protest ist nicht schon deshalb „rein tatsächliche 
„Vorschrift, kein juristisch-technischer Ausfluß aus dem Wesen des 
*) Stranz: „Ein Protest gegen den Wechselprotest.“ Berlin 1903, Seite 
344 fr. 352 ff- 
*) Cohn ; Kampf um den Wechselprotest. Berlin 1905, Seite 19. 
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