Full text: Über die Notwendigkeit des Wechselprotestes

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Wird nicht bezahlt, so fertigt der Notar darüber zu Hause sein 
Protokoll aus: „Da bis 12 Uhr mittags nicht bezahlt wurde, er- 
„hebe ich hiermit den Protest.“ 
Offenbar bedeutet auch dieser Protest nichts als die vom 
Notar beglaubigte Behauptung des Wechselinhabers, daß „reus rite 
interpellatus non solvit,“ und wenn es sich auch rechtfertigen 
läßt, daß der bereits durch die Privatpräsentation in Verzug gesetzte 
Schuldner die damit Bringschuld gewordene Wechselsumme nun 
mehr dem Notar zugehen lassen soll, so fehlt doch immer der Beweis, 
daß eben eine ordnungsmäßige vergebliche Privatpräsentation über 
haupt stattgefunden hat. Wie kann der Notar diese bescheinigen? 
Daß aber die schriftliche Zahlungsaufforderung die Präsentation 
nicht ersetzen kann ist gegen M o s s o n am angeführten Ort bereits 
ausgesprochen: es wäre eine merkwürdige „Präsentierung!“ 
(>. 
Empfehlenswerter als der Privatprotest des Gläubigers er 
scheint die Zulassung der schuldnerischen Privatdeklaration, nach 
belgischem, italienischem und rumänischem Vorbild. 88 ) Doch auch 
dies Surrogat kann den Protest nicht ersetzen. 
Das geringste Bedenken gegen die Privatdeklaration ist noch, 
daß sie nicht erzwingbar ist; sie könnte ja dennoch wenigstens 
für die Fälle, wo Gläubiger und Schuldner sich dahin einigen, 
zugelassen werden. 
Wichtiger ist die von Stranz zu gering angeschlagene Gefahr 
der Ableugnung und der Kollusion zwischen Inhaber und Präsen- 
taten, worauf auch schon unter anderen Bernstein 89 a) und 
Cohn ,9 b) hingewiesen haben. Daß die Registrierung weder 
Fälschungen verhindern kann noch auch dem Verlangen nach 
Einfachheit und Billigkeit des Verfahrens gerecht wird, haben 
wir schon oben gesehen. 
Der S r a n z sehen 90 ) Auffassung, das Kollusionen unter dem 
strafrechtlichen Verbot der Fälschung stehen und deshalb selten 
8S ) d. h. der schriftlichen Weigerung des zur Annahme oder Zahlung 
Aufgeforderlen auf dem W'echsel. 
89 a ) Notar-Zeitg. 1904, S. 303/4. 
89 b) Kampf um den Wechsel Protest, S. 30. 31. 
Protest gegen d. W.-Pr. S. 368.
	        
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