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adressen dafür, daß der Rücklauf des Wechsels möglichst beschleunigt
und abgekürzt wird: inan wendet sich direkt an die entfernteren
Vormänner, unter denen sich in der Regel eine als solide be
kannte Firma finden läßt, und läßt die Nachmänner überhaupt
links liegen.
Da aber andererseits Sonderfälle Vorkommen können, —
z. B. wenn der Wechsel einen andern Lauf nimmt als die Notifikation,
indem zunächst der Acceptant verklagt wird, -— in denen die
Notifikation tatsächlich erforderlich und wertvoll erscheint, da
insbesondere die bestehende Notifikationspflicht im Grunde nichts
anderes ist, als ein Impelle zur Aufrechterhaltung eines löblichen
Geschäftsgebrauches, ein Antrieb, auch den Wechsel selbst möglichst
prompt zurücklaufen zu lassen, so halten wir es für bedenklich,
die Notifikation ausdrücklich als nicht notwendig abzuschaffen.
Nach B e r n s t e i n’s 70 ) Meinung wäre eine Vereinfachung
wünschenswert, einmal dahin, daß die Schriftform der Benach
richtigung nicht ferner wesentlich wäre, und sodann dahin, daß
die von einem Beteiligten bewirkte Notanzeige dessen Nachmännern
zu statten kommt. Die zweite Abänderung ist — hierin folgen
wir dem englischen Recht * 80 ) — gutzuheißen, der ersten stimmen
wir nicht zu, weil wir in dem Erfordernis der Schriftlichkeit keine
zu große Belästigung erblicken, dagegen andererseits bei Aufgeben
dieser Forderung zuviel Beweisschwierigkeiten entstehen würden.
5.
Ein nicht viel besserer Beweis für den Eintritt der Wechselnot
als die bloße Notifikation darstellt, in Wirklichkeit nur Glaubhaft
machung würde es sein, wenn man den Nachweis der Wechselnot
in die Hände desjenigen legen wollte, der als Inhaber oder dessen
Bote die Präsentation vollzogen hat. Und doch haben die Ältesten
der Kaufmannschaft von Berlin, 81 ) Stranz hierin ganz folgend,
den Privatprotest des Wechselinhabers bezw. seines Kassenboten
als hinreichenden Beweis für die Dishonorierung bezeichnet.
ia ) Revision d. Wechselordnung, S. 42.
80 ) vgh BilL of exchange Act Sect 49. 3. 4.
81 ) Eingabe an den Reichskanzler, Sept. 1904.