76 ) a. a. O. S. 27g, 283.
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In der Tat: was soll es nützen, daß den Regressaten von
einer Tatsache, deren Wirklichkeit ihnen nur mehr oder weniger
glaubhaft gemacht zu werden braucht, noch 50 prompt Mitteilung
gemacht wird, wo es ihnen doch gerade auf den Beweis der
Wirklichkeit jener Tatsache, des „reus rite interpellatus non solvit“
ankommt, und der Gegenbeweis noch dazu ihnen so gut wie un
möglich ist?
Wenn wir die Notifikation als Regreßbedingung einführen
wollten, so dürfte dies also nicht auf Kosten des Beweises der
materiellen Grundlage der Notifikation geschehen.
Nun ist die Hinzufügung der Notifikationspflicht zu der
Protestpflicht als zweite Regreßbedingung praktisch so undurchführbar
wie der Ersatz des Protestes durch die Notifikation : wir würden
nur eine neue „Fundgrube von Kontroversen,“ einen zweiten
„Augiasstall fauler Einwände“ schaffen oder wenigstens ein Übel
mit einem größeren vertauschen.
Schon E i n e r 1 76 j hat auf die Schwierigkeit der allseitigen
Besorgung, nicht minder des Beweises des wirklichen Erfolgtseins
der Notifikation, auf das Naheliegen von Chikanierungen hin
gewiesen, wenn man die „strenge“ Notifikationspflicht einführen
wollte, d. h. eine nicht nach englischer, sondern deutscher Wechsel
rechtsauffassung „strenge“ Notifikationspflicht.
Eins spricht gegen jede — sei es „strenge“ oder nicht
„strenge“ — Notifikationspflicht: sie macht den Wechselinhaber
zum diligenzpflichtigen Mandatar seiner Tormänner, und dies verträgt
sich nicht mit unserer modernen Anschauung von der abstrakten
Natur der Wechselverpflichtungen. Je strenger ferner die No
tifikationspflicht verlangt wird, desto mehr Kosten verursacht sie.
Auch mit dem mit Variationsrecht verbundenen Sprungregreß, wie
wir ihn haben, ist die strenge Notifikationspflicht insofern ganz
unvereinbar, als Vormänner beunruhigt werden, an die man sich
eigentlich garnicht zu halten beabsichtigt, ohne daß jene doch
wüßten, wo sie den Wechsel einlösen sollen; auch die Kosten
erstattungspflicht macht Schwierigkeiten.
Daß das Präjudiz des Regreß Verlustes zu hart ist, trifft