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Trotzdem meint auch Wieland; 58 ) „der Beweis der ver
geblichen Präsentation kann und braucht nicht direkt erbracht
„zu werden. Vielmehr genügen zwingende Schlußfolgerungen.
„Wenn der Bezogene dem Protestbeamten erklärt, er habe keine
„Deckung erhalten, so liegt auf der Hand, daß der Inhaber
„dieselbe Antwort erhalten hat. Erhält der Protestbeamte auf
„erfolgte Nachfrage bei der Behörde hin die Auskunft, der
„Protestat sei seit einem halben Jahr verzogen, so ist schwerlich
„anzunehmen, daß der Jnhaber ihn getroffen hätte.*'
Vollkommen verkehrt: denn es liegt zwar auf der Hand,
daß der Inhaber, wenn er die ordnungsmäßige Präsentation
vorgenommen hat, in beiden Fällen denselben Erfolg gehabt hat
wie der Protestbeamte, aber daß der Inhaber den Schuldner
rite interpelliert hat, liegt nicht im geringsten auf der Hand.
Der Naendrup-Cosack’sche Protest ist also, falls der
Schuldner oder sein Vertreter überhaupt antwortet, nichts als die
Beglaubigung der Aussage einer nichts weniger als unbefangenen
Person sowie des Protestauftrags, d. h. der Behauptung des
Gläubigers, der beweispflichtigen Partei, daß die Voraussetzungen
des Regresses vorlägen-
Der Protest kann vielmehr die Präsentation, und die Nicht
erlangung der Zahlung nur beweisen, wenn der Protestbeamte bei
der Präsentation zur Zahlung und der Nichterlangung derselben
anwesend ist, der Protestbeamte kann nichts beurkunden, was
nicht vor ihm geschehen ist: darum muß auch die Zahlungs
präsentation vor der Protesterhebung wenigstens in Gegenwart des
Protestbeamten wiederholt werden,*’ 9 ) die formlose Privatpräsentation
aber bleibt für die Regreßschuldner ganz ohne Bedeutung.
Naendrup“) wendet zwar ein: „Wie der Standesbeamte
„nicht direkt Geburt und Todesfall, vielmehr nur einen Bericht
„darüber beurkunde, diese Beurkundung aber die Rechtsvermutung,
„daß die Geburt erfolgt sei, begründe, so könne auch das Zeugnis
„des Protestbeamten über sein Begehren und die Antwort des
„Protestaten die tatsächliche Vermutung nicht ausschließen, daß * 60
sp ) a, a. O. S. n 8.
5 ”) Pappenheim in Goldschmidts Zeitschrift 42 S. 311.
60 ) a. a. O. S. 36.