Full text: Über die Notwendigkeit des Wechselprotestes

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Trotzdem meint auch Wieland; 58 ) „der Beweis der ver 
geblichen Präsentation kann und braucht nicht direkt erbracht 
„zu werden. Vielmehr genügen zwingende Schlußfolgerungen. 
„Wenn der Bezogene dem Protestbeamten erklärt, er habe keine 
„Deckung erhalten, so liegt auf der Hand, daß der Inhaber 
„dieselbe Antwort erhalten hat. Erhält der Protestbeamte auf 
„erfolgte Nachfrage bei der Behörde hin die Auskunft, der 
„Protestat sei seit einem halben Jahr verzogen, so ist schwerlich 
„anzunehmen, daß der Jnhaber ihn getroffen hätte.*' 
Vollkommen verkehrt: denn es liegt zwar auf der Hand, 
daß der Inhaber, wenn er die ordnungsmäßige Präsentation 
vorgenommen hat, in beiden Fällen denselben Erfolg gehabt hat 
wie der Protestbeamte, aber daß der Inhaber den Schuldner 
rite interpelliert hat, liegt nicht im geringsten auf der Hand. 
Der Naendrup-Cosack’sche Protest ist also, falls der 
Schuldner oder sein Vertreter überhaupt antwortet, nichts als die 
Beglaubigung der Aussage einer nichts weniger als unbefangenen 
Person sowie des Protestauftrags, d. h. der Behauptung des 
Gläubigers, der beweispflichtigen Partei, daß die Voraussetzungen 
des Regresses vorlägen- 
Der Protest kann vielmehr die Präsentation, und die Nicht 
erlangung der Zahlung nur beweisen, wenn der Protestbeamte bei 
der Präsentation zur Zahlung und der Nichterlangung derselben 
anwesend ist, der Protestbeamte kann nichts beurkunden, was 
nicht vor ihm geschehen ist: darum muß auch die Zahlungs 
präsentation vor der Protesterhebung wenigstens in Gegenwart des 
Protestbeamten wiederholt werden,*’ 9 ) die formlose Privatpräsentation 
aber bleibt für die Regreßschuldner ganz ohne Bedeutung. 
Naendrup“) wendet zwar ein: „Wie der Standesbeamte 
„nicht direkt Geburt und Todesfall, vielmehr nur einen Bericht 
„darüber beurkunde, diese Beurkundung aber die Rechtsvermutung, 
„daß die Geburt erfolgt sei, begründe, so könne auch das Zeugnis 
„des Protestbeamten über sein Begehren und die Antwort des 
„Protestaten die tatsächliche Vermutung nicht ausschließen, daß * 60 
sp ) a, a. O. S. n 8. 
5 ”) Pappenheim in Goldschmidts Zeitschrift 42 S. 311. 
60 ) a. a. O. S. 36.
	        
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