Full text: Über die Notwendigkeit des Wechselprotestes

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Wechselrechts im Vergleich zum deutschen, Weissler's 15 ) scharfe 
Kritik der uns unbegreiflichen englischen Rechtszustände und 
Bernsteins 16 ) neuerlicher Hinweis darauf, daß Englands Wechsel- 
recht mit dem unsrigen incommensurabel ist, sollte das Beispiel 
Englands im Fall des Wechselprotestes als ganz unbeweislich er 
kennen lassen. Dennoch ist die Gefahr einer Anglisierung unseres 
Wechselrechts vorhanden, und kann nur durch gründliche Zerstörung 
des Nimbus abgewendet werden, welcher in den Augen vieler 
noch jetzt das englische Wechselrecht umgiebt. So dürfte es 
gerechtfertigt erscheinen, daß in der folgenden Abhandlung die 
Gegenüberstellung der englischen und der deutschen Auffassung, 
und zwar in solchen Punkten, welche uns noch nicht genügend 
aufgeklärt erschienen, besonders in Fragen des Beweisrechts, einen 
größeren Raum einnimmt. 
1. 
Stranz 17 ) fordert, daß trotz Abschaffung der Protesturkunde 
der Wechselregreßanspruch auch fernerhin „in einem abgekürzten 
„schleunigen Verfahren, auch in den Formen des deutschen Ur- 
„kundenprocesses“ soll verfolgt werden können. Einerseits sollen 
zum Nachweis des Eintritts des Regreßfalls nicht nur alle or 
dentlichen Beweismittel, sondern auch die Glaubhaftmachung ge 
nügen, Gegenbeweis selbstverständlich statthaft sein: andererseits 
soll der Regredient überhaupt nur im Fall des Bestreitens 18 ) nach 
zuweisen haben, daß die Voraussetzungen der Regreßpflicht im 
einzelnen Fall wirklich eingetreten sind. 
Das heist aber das Wesen des Urkundenprozesses vollständig 
verkennen. Es ist unrichtig, daß unbestrittene Tatsachen auch 
im Urkundenproceß keines Beweises bedürften, da der summarische 
Rechtsschutz nicht dem liquiden, sondern dem urkundlichen 
Anspruch zu teil werden soll, 19 ) wie sich aus der Geschichte des 
15 ) 3- Deutsch. Notartag. Notar-Zeitg. 1904, S. 5 1 ''' ■ 
16 ) Notar-Zeitg. 1904, S. 301/2. 
”) Protest geg. d. W. Pr. S. 365. 
18 ) Notar-Zeitg. 1902 S. 441. 
19 ) Stein, Urkundenproceß S. 106. 113.
	        
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