Brhaspati im Egveda.
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Verhalten des Menschen. Dieser abstrakte Begriff des Rta,
der nie personifiziert worden ist, hat, trotzdem er letzten
Grundes als etwas Selbständiges empfunden wurde, natür
licherweise die Neigung, sich an Götter anzulehnen, und so
sind es vor allen Dingen Varuna und die Aditya’s, die als
Beherrscher des Eta im Egveda auftreten. Daneben finden sich
andere Götter, vor allen Dingen der dem intimen Leben des Men
schen so nahe stehende Agni, dann mehr sekundär Indra u. a. 1
Gehört nun auch Brhaspati in die Reihe der Gottheiten,
die wie Indra ein ganz sekundäres Verhältnis zum Rta
haben? Diese Frage ist für das Bild unseres Gottes nicht
unwichtig. Denn wir finden Brhaspati in einer verhältnis
mäßig nicht geringen Anzahl von Stellen mit dem Rta zu
sammengebracht, dann aber werden auch den ihn bei seinen
Taten begleitenden alten Rsi’s mit Vorliebe auf das Rta be
zügliche Prädikate heigelegt. Sollte dies alles nur der ve-
dischen Rhetorik zuzuschreihen sein, oder ließe sich ein
tieferer Zusammenhang aufzeigen, der Brhaspati, den Herrn
des Brahman, mit der Idee des Rta verbindet?
In Brahman und Rta liegen zwei zauberische Potenzen
vor, die schon allein durch ihre Abstraktheit für das vedische
Bewußtsein etwas Verwandtes haben müssen. Aber auch
tiefer lassen sich Zusammenhänge zwischen den beiden Be
griffen erkennen. Ist denn nicht das Brahman, die heilige
Formel, ein wesentlicher Bestandteil jeder vedisohen Kult
handlung? Auf das Wirken des Rta im Kultus haben wir
schon hingewiesen. Es ist eine dem Egveda ganz geläufige
Anschauung, daß die Lieder, die das Zauberfluidum des Brah
man verkörpern, jener großen Weltordnung folgen, nach der
Sonne und Mond auf- und untergehen. So heißt es z. B.
rtdjätayä yiru (X,138,2) und in zwei Brhaspatihymnen finden
wir: rtdprajätum dhiyam (X,07,l) und damit verwandt rtviyä
vacah (1,190,2). So verläuft das Brahman selbst, insofern
es in der heiligen Formel verkörpert ist, in den Bahnen des
Rta; können wir da von Zufall sprechen, wenn Brhaspati
1 Vgl. Bergaigne 111,200 ff.; Oldenberg 299 f.