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sehen, in den eventuellen Frieden auch Venedig 1 einznschließen,
das aber nicht selbst den Kaiser um seine Zustimmung, die
nach dem Bündnisvertrag erforderlich war 1 ), bitten mochte. 2 )
Es kam deshalb der Republik gelegen, daß der Herzog
von Savoyen bereit war, dies Geschäft zu übernehmen 3 ), der
insofern ein persönliches Interesse an der Sache hatte, als
er in dem Kriege als Lehnsmann des Kaisers 4 ) und als Ver
wandter des mailändischen Herzogs 5 ) nicht recht wußte, wie
er sich verhalten sollte; denn was er auch tat, er mußte
irgendwo anstoßen. Er hatte trotz des ausdrücklichen Ver
bots Sigmunds 6 ) den Krieg gegen Venedig gewählt, worüber
sich dieses beim Kaiser heftig beklagte 7 ), denn wiederholt 8 )
hatte es auf Grund des Bündnisvertrages Sigmund gebeten,
den mit Filippo verbundenen Herzog 9 ) vor einem Kampfe
mit Mailand gegen Venedig zu warnen. Die Bemühungen
der savoyischen Gesandten 10 ) stießen beim Kaiser auf keine
Schwierigkeiten: Sigmund war damit einverstanden, daß,
solange die Unterhandlungen dauerten, der Krieg ruhen solle. 11 )
Nur verlangte er, wie ein Jahr früher bei der Vermittlung
des Baseler Konzils zwischen ihm und dem Herzoge von
Burgund 12 * ), daß die Friedensunterhandlungen an seinem Hofe
stattfänden. 1S ) Er gedachte die Rolle des Friedensvermittlers
zu übernehmen. 14 ) Hiergegen wurde allerdings von der
1) RTA 11, Nr. 316, Art. 1,
2) RTA 12, 198, 47; 192, 13-19.
3) RTA 12, 201, 30-32.
4) RTA 12, 194, 23.
3) RTA 12, 198, 45, col. 1.
B ) RTA 12, Nr. 115.
7 ) RTA 12, 199, 36 ff.
«) RTA 12, 172, 25; 175, 41; 190, 42.
9 ) Siehe oben S. 44, Anm. 8.
10 ) RTA 12, Nr. 122.
U) RTA 12, 195, 31.
la ) Mon. Conc. saec. XV, T. 1, 690 und 762.
1S ) RTA 12, 195, 18; 197, 38; 204, 4.
M ) RTA 12, 195, 19-21.