Full text: Die Beziehungen Kaiser Sigmunds zu Venedig in den Jahren 1433 - 1437

51 
kapitän Markgraf Gianfrancesco von Mantua zwangen, sich 
wieder über die Adda zurückzuziehen. 4 ) 
Ohne vorher die Versicherung des Kaisers erhalten zu 
haben, daß er mit der Eröffnung der Feindseligkeiten in 
diesem Augenblicke einverstanden sei und sie unterstützen 
werde * 2 ), hatten die. Venetianer Herzog Filippo angegriffen. 
Ihre Handlungsweise ist leicht zu verstehen; sollte der durch 
den Sieg des Sforza errungene Vorteil der Liga rasch aus 
genutzt werden, so durfte mit Gesandtschaften an Sigmund 
keine Zeit vergeudet werden, und nach den wiederholten 
Aufforderungen des Kaisers zur Eröffnung des Krieges gegen 
Mailand konnten sie darauf rechnen, daß er, wenn sie jetzt 
den Kampf begannen, unbedingt einverstanden sein würde. 3 4 * 6 ) 
Und so war es. Bereits vor dem 23. März 1437 hatten sie 
seine zustimmende Antwort und die Zusage, daß er Hülfe 
leisten wolle. 4 ) 
Die Erbitterung Sigmunds gegen den Herzog war nämlich 
inzwischen noch gewachsen, da er seinen alten Einfluß auf 
das Konzil bewahrte 6 ), das sich eben anschickte, gegen das 
Papsttum in schroffster Feindseligkeit vorzugehen. 0 ) Als es 
den Kaiser zur Eintracht mit dem Herzoge ermahnte, wurde 
1) RTA 12, 166, 24; Guilini 847. 
2 ) Circa deliberationem autem, quam fecinms, deveniendi ad frac- 
turam cum duce Mediolani, et quod sua majestas exnunc acceptat dictam 
fracturam, respondeatur, quod nobis placet, quod acoeptaverit, et sumus 
de hoc valde contenti (RTA 12, 166, 17 ff.) . . . dominus episcopus 
Segnensis . . . nobis exposuit, quod majestas sua informata nos guerram 
rupisse contra ducem Mediolani acceptabat talem rupturam dispositus 
nobis mittere gentes et favores suos ac facere ea omnia, ad que vigore 
conventionum obligata erat, nos vero talem acceptationem gratissimam 
habentes . . . (RTA 12, 172, 5 ff.) Ähnlich 174, 28; 175, 27; 204, 12. 
Vgl. RTA 11, Nr. 316, Art, 2; RTA 12, LI, Anm. 1. 
3 ) Siehe oben S. 49, Anm. 2. 
4 ) RTA 12, 166, 17. 
6 ) Siehe oben S. 25, Anm. 5, 49, Anm. 5; vgl. RTA 12, Nr. 101; 
S. 163, Anm. 2; 165, 7, 10-15, 28 ff.; 182, 1-11. 
6 ) Vgl. RTA 12, Nr. 2, 4, 7, 8, 11, 15, 16 u. a. m.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.