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kapitän Markgraf Gianfrancesco von Mantua zwangen, sich
wieder über die Adda zurückzuziehen. 4 )
Ohne vorher die Versicherung des Kaisers erhalten zu
haben, daß er mit der Eröffnung der Feindseligkeiten in
diesem Augenblicke einverstanden sei und sie unterstützen
werde * 2 ), hatten die. Venetianer Herzog Filippo angegriffen.
Ihre Handlungsweise ist leicht zu verstehen; sollte der durch
den Sieg des Sforza errungene Vorteil der Liga rasch aus
genutzt werden, so durfte mit Gesandtschaften an Sigmund
keine Zeit vergeudet werden, und nach den wiederholten
Aufforderungen des Kaisers zur Eröffnung des Krieges gegen
Mailand konnten sie darauf rechnen, daß er, wenn sie jetzt
den Kampf begannen, unbedingt einverstanden sein würde. 3 4 * 6 )
Und so war es. Bereits vor dem 23. März 1437 hatten sie
seine zustimmende Antwort und die Zusage, daß er Hülfe
leisten wolle. 4 )
Die Erbitterung Sigmunds gegen den Herzog war nämlich
inzwischen noch gewachsen, da er seinen alten Einfluß auf
das Konzil bewahrte 6 ), das sich eben anschickte, gegen das
Papsttum in schroffster Feindseligkeit vorzugehen. 0 ) Als es
den Kaiser zur Eintracht mit dem Herzoge ermahnte, wurde
1) RTA 12, 166, 24; Guilini 847.
2 ) Circa deliberationem autem, quam fecinms, deveniendi ad frac-
turam cum duce Mediolani, et quod sua majestas exnunc acceptat dictam
fracturam, respondeatur, quod nobis placet, quod acoeptaverit, et sumus
de hoc valde contenti (RTA 12, 166, 17 ff.) . . . dominus episcopus
Segnensis . . . nobis exposuit, quod majestas sua informata nos guerram
rupisse contra ducem Mediolani acceptabat talem rupturam dispositus
nobis mittere gentes et favores suos ac facere ea omnia, ad que vigore
conventionum obligata erat, nos vero talem acceptationem gratissimam
habentes . . . (RTA 12, 172, 5 ff.) Ähnlich 174, 28; 175, 27; 204, 12.
Vgl. RTA 11, Nr. 316, Art, 2; RTA 12, LI, Anm. 1.
3 ) Siehe oben S. 49, Anm. 2.
4 ) RTA 12, 166, 17.
6 ) Siehe oben S. 25, Anm. 5, 49, Anm. 5; vgl. RTA 12, Nr. 101;
S. 163, Anm. 2; 165, 7, 10-15, 28 ff.; 182, 1-11.
6 ) Vgl. RTA 12, Nr. 2, 4, 7, 8, 11, 15, 16 u. a. m.