Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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Im Jahre 1304 klagen mehrere, im Norden und 
Osten der Stadt gelegene Kirchspiele gegen einen Bürger, 
der die Weide von der oberen Brücke — im Osten der 
Stadt — bis zum Zusammenfluß von Wertach und Lech 
mit Beschlag belegt habe 6 * 8 9 ). Dieser behauptet, die Weide 
gehöre zu Lechhausen und er habe sie neben anderem 
Gut vom Bischof zu Lehen. Sie wird aber den Kirch 
spielen zugesprochen, „wan daz es ain gemain all der 
stat... ist“, so daß Privateigentum an ihr ausgeschlossen 
»st- Da weder der Bischof noch irgend einer seiner 
Beamten in der Streitfrage herangezogen wird; da ferner 
die Kirchspiele nicht vor dem Bischof klagen, wie sie 
nach dem Stadtrecht sollten 7 ), sondern vor dem Rat und, 
als dieser sich für nicht kompetent erklärt, vor dem Vogt: 
so müssen wir annehmen, daß das Eigentum der Bürger- 
Weide damals ganz auf den Rat übergegangen war. Dem 
Bischof blieb selbstverständlich nach wie vor sein Stück 
Allmende: Ulrich der „Hofmeier“ gestattet noch im Jahre 
1339 dem Hl. Geist-Hospital, für sein Vieh einen eigenen 
Wirten zu halten 7 ). — 1338 heißt die Bürgerweide „der 
burger enger“ 7 ). — ln späterer Zeit hören wir nichts 
mehr über sie 8 ). 
Einige Einnahmen bezog die Stadt aus ihr gehörenden 
Häusern, Kellern und Verkaufstischen. Sie vermietet 
ganze Häuser und Höfe 8 ), und an die Bäcker und Fleischer 
auf dem Perlach Läden und Tische 10 ). In den Besitz von 
Grund und Boden war die Gemeinde wohl zum Teil durch 
6 ) U.-B. I, S. 159 f„ Nr. 197. 
') Hör mann, Zur Geschichte des hl. Geist-Hospitals in Augsburg, 
•n ZHV, Bd. 6 (1879), S. 158. — vgLU.-B. I, S. 330, Nr. 354(1338). 
8 ) Nach Meyer, Haushalt. S. 567 sind die Getreideverkäule der 
sta dt i. J. 1391 zum Ten daraus zu erklären, daß sie einen ausgedehnten 
landwirtschaftlichen Grundbesitz hatte. 
9 ) Baum.-R., z. B. S. 13. Z. 16ff; S. 85, Z. 14 v. u. - U.-B. I, 
s - 376, Nr. 394. 
10 ) Die Einnahmen hieraus kehren in den Baum.-R. jährlich wieder. 
Bie Zinsen wurden zu Lichtmeß und zu Michaelis gezahlt. 
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