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Den Wünschen der Handwerker kam der Rat noch
mehr 1340 entgegen, als er beschloß, die Steuermeister
(und Baumeister) sollten jährlich Rechenschaft ablegen
vor einer Kommission von 12 Leuten, von denen 6 aus
dem kleinen Rat und 6 aus der Gemeinde genommen
werden sollten, damit die Gemeinde wisse, wohin das
Geld gekommen sei 12 ). Eine Rechenschaftsablage wird
auch vor dieser Zeit stattgefunden haben, aber wohl nur
vor dem kleinen Rat. — Auch 1368 13 ) sind es noch
6 Steuermeister. Sie werden von diesem Jahre an durch
die 29 Ratgeben der Zünfte halb aus diesen und halb
aus den Geschlechtern gewählt. Es scheint, als ob die
Amtsdauer auf 2 Jahre festgesetzt wurde und jährlich die
Hälfte abtrat und ersetzt ward; der Amtsantritt findet
nach Michaelis statt. Über die Rechenschaftsablage ist
damals angeordnet 14 ): man solle jedes Jahr „rieh und
arme wiszen laun, wa ir stiur gult und zins hinkamen“.
Vielleicht bestellte man dazu wie früher eine Kommission
aus dem Rat und der Gemeinde.
Die Tätigkeit der Steuermeister bestand lediglich in
der Eintreibung der direkten Steuern, wofür ihnen einige
Unterbeamte zur Seite gestellt waren 15 ).
Die eigentlichen Finanzbeamten der Stadt aber, denen
die Kassenverwaltung oblag, waren
3. Die Baumeister: Dafür, daß die Bauherren die
Finanzen verwalteten, führt Meyer 1 ) folgendes als
Erklärung an: „ein großer Teil der Ausgaben ist Bau
zwecken gewidmet. Die Ausgaben für Zimmerleute,
Kraftoni, Karol Zingiessario et Ruofo ad sanctam crucem, sub quorum
magisterio eiusdem stiure distributio facta est in hunc modum“. —
Nur die 3 ersten waren Geschlechter. Rufus de sancta cruce war
Weber: s. Hoffmann, S. 214. — s. ferner H o f f m a n n, S. 220 unter
dem Namen „Zingiezzer“.
>*) U.-B. I, S. 355 f., Nr. 374.
13 ) II, S. 149, Nr. 612.
14 ) II, S. 151, Nr. 612.
15 ) S. darüber unten S. 97 f,
*) Haushalt, S. 564.