Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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Den Wünschen der Handwerker kam der Rat noch 
mehr 1340 entgegen, als er beschloß, die Steuermeister 
(und Baumeister) sollten jährlich Rechenschaft ablegen 
vor einer Kommission von 12 Leuten, von denen 6 aus 
dem kleinen Rat und 6 aus der Gemeinde genommen 
werden sollten, damit die Gemeinde wisse, wohin das 
Geld gekommen sei 12 ). Eine Rechenschaftsablage wird 
auch vor dieser Zeit stattgefunden haben, aber wohl nur 
vor dem kleinen Rat. — Auch 1368 13 ) sind es noch 
6 Steuermeister. Sie werden von diesem Jahre an durch 
die 29 Ratgeben der Zünfte halb aus diesen und halb 
aus den Geschlechtern gewählt. Es scheint, als ob die 
Amtsdauer auf 2 Jahre festgesetzt wurde und jährlich die 
Hälfte abtrat und ersetzt ward; der Amtsantritt findet 
nach Michaelis statt. Über die Rechenschaftsablage ist 
damals angeordnet 14 ): man solle jedes Jahr „rieh und 
arme wiszen laun, wa ir stiur gult und zins hinkamen“. 
Vielleicht bestellte man dazu wie früher eine Kommission 
aus dem Rat und der Gemeinde. 
Die Tätigkeit der Steuermeister bestand lediglich in 
der Eintreibung der direkten Steuern, wofür ihnen einige 
Unterbeamte zur Seite gestellt waren 15 ). 
Die eigentlichen Finanzbeamten der Stadt aber, denen 
die Kassenverwaltung oblag, waren 
3. Die Baumeister: Dafür, daß die Bauherren die 
Finanzen verwalteten, führt Meyer 1 ) folgendes als 
Erklärung an: „ein großer Teil der Ausgaben ist Bau 
zwecken gewidmet. Die Ausgaben für Zimmerleute, 
Kraftoni, Karol Zingiessario et Ruofo ad sanctam crucem, sub quorum 
magisterio eiusdem stiure distributio facta est in hunc modum“. — 
Nur die 3 ersten waren Geschlechter. Rufus de sancta cruce war 
Weber: s. Hoffmann, S. 214. — s. ferner H o f f m a n n, S. 220 unter 
dem Namen „Zingiezzer“. 
>*) U.-B. I, S. 355 f., Nr. 374. 
13 ) II, S. 149, Nr. 612. 
14 ) II, S. 151, Nr. 612. 
15 ) S. darüber unten S. 97 f, 
*) Haushalt, S. 564.
	        
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