Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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empfing er Gebühren für die Eintragung des neuen Rates 
ins Ratsbuch 25 ), für die Führung des Achtbuches 26 ), für 
das Abfassen von Briefen 27 ). Dann erhielt er seine Aus 
lagen für Pergament und ähnliches zurückerstattet 28 ). Als 
er sich 1322 ein Haus kaufte, schoß die Stadt eine außer 
ordentliche Summe von 6 il dazu 29 ). Er bekommt seine 
Kleidung geliefert 30 ), an hohen Festtagen wird ihm eine 
Extrasumme zuteil 31 ). 
ln späterer Zeit beschäftigt sich ein Ratsdekret von 
1362 32 ) eingehend mit dem Amte des Stadtschreibers. Er 
erhält von der Stadt ein jährliches Gehalt von 26 //, und 
zwar zu jedem Quatember 33 ) 5 il, dann 2 il beim Ein 
nehmen der Steuer, 2 il zu Weihnachten, 1 il zum Oster 
markt und 1 il zu Pfingsten. Sein Sold war also wesent 
lich höher als 1320, auch wenn wir ihn nach Abzug der 
außerordentlichen Summen, die er zum Teil schon damals 
erhielt, auf 20 il berechnen. Dafür aber mußte er Per 
gament und Tinte selbst bezahlen; ferner mußte er seinen 
Gehülfen besolden. Seine Tätigkeit bestand in folgendem: 
er mußte die Steuerlisten führen 34 ), und es wird ihm 
jährlich zugleich mit den Steuermeistern ein Eid abge 
25) Z. B. S. 28, Z. 11. 
26) Z. B. S. 53, Z. 19. 
2") Z. B. S. 20, Z. 13. — Auch für das Einträgen der Zollabgaben; 
S. 84, Z. 5. (s. Hoffmann dazu in Anm. 23), und die Führung der 
Baumeisterrechnungen; s. S. 17, Z. 11; Hoffmann S. 1 und 2. 
28) Z. B. S. 19, Z. 7; S. 21, Z. 9. 
2») S. 56. Z. 1, 
so) Z. B. S. 45, Z. 7; S. 77, Z. 11 v. u. 
31 ) Z. B. S 67, Z. 14; S. 70, Z. 10: zu Weihnachten. — Ferner 
erhält er 5 Sch. vom Ostermarkt (z. B. S. 123, Z. 10 v. u.: s. Hoff 
mann S. 88, Anm. 7), wofür er wohl die Einnahmen dieser Tage 
aufzuschreiben hatte. 
32) St.-B , S. 251 ff. 
33 ) Mittwoch bis Sonnabend nach dem Sonntag Invocavit 
(Februar—März), Pfingsten, 14. September und 13. Dezember: s. 
Grotefend I, S. 160f. 
M ) S. Zeumer, S. 67.
	        
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