36
empfing er Gebühren für die Eintragung des neuen Rates
ins Ratsbuch 25 ), für die Führung des Achtbuches 26 ), für
das Abfassen von Briefen 27 ). Dann erhielt er seine Aus
lagen für Pergament und ähnliches zurückerstattet 28 ). Als
er sich 1322 ein Haus kaufte, schoß die Stadt eine außer
ordentliche Summe von 6 il dazu 29 ). Er bekommt seine
Kleidung geliefert 30 ), an hohen Festtagen wird ihm eine
Extrasumme zuteil 31 ).
ln späterer Zeit beschäftigt sich ein Ratsdekret von
1362 32 ) eingehend mit dem Amte des Stadtschreibers. Er
erhält von der Stadt ein jährliches Gehalt von 26 //, und
zwar zu jedem Quatember 33 ) 5 il, dann 2 il beim Ein
nehmen der Steuer, 2 il zu Weihnachten, 1 il zum Oster
markt und 1 il zu Pfingsten. Sein Sold war also wesent
lich höher als 1320, auch wenn wir ihn nach Abzug der
außerordentlichen Summen, die er zum Teil schon damals
erhielt, auf 20 il berechnen. Dafür aber mußte er Per
gament und Tinte selbst bezahlen; ferner mußte er seinen
Gehülfen besolden. Seine Tätigkeit bestand in folgendem:
er mußte die Steuerlisten führen 34 ), und es wird ihm
jährlich zugleich mit den Steuermeistern ein Eid abge
25) Z. B. S. 28, Z. 11.
26) Z. B. S. 53, Z. 19.
2") Z. B. S. 20, Z. 13. — Auch für das Einträgen der Zollabgaben;
S. 84, Z. 5. (s. Hoffmann dazu in Anm. 23), und die Führung der
Baumeisterrechnungen; s. S. 17, Z. 11; Hoffmann S. 1 und 2.
28) Z. B. S. 19, Z. 7; S. 21, Z. 9.
2») S. 56. Z. 1,
so) Z. B. S. 45, Z. 7; S. 77, Z. 11 v. u.
31 ) Z. B. S 67, Z. 14; S. 70, Z. 10: zu Weihnachten. — Ferner
erhält er 5 Sch. vom Ostermarkt (z. B. S. 123, Z. 10 v. u.: s. Hoff
mann S. 88, Anm. 7), wofür er wohl die Einnahmen dieser Tage
aufzuschreiben hatte.
32) St.-B , S. 251 ff.
33 ) Mittwoch bis Sonnabend nach dem Sonntag Invocavit
(Februar—März), Pfingsten, 14. September und 13. Dezember: s.
Grotefend I, S. 160f.
M ) S. Zeumer, S. 67.