Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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„qui vendit panes in strata“, 4 Pf.; jeder Weißmaler „stans 
in strata“ am selben Tage 6 Pf.; jeder Rindschuster, „qui 
stat in strata“, 4 Pf. Dies sind aber nicht alle Abgaben, 
die der Bischof zu beanspruchen hatte; die anderer Hand 
werker hatte er verpfändet: jedenfalls war der „ban von 
den ledrern“ von ihm vor und nach 1336 als Lehen aus 
getan 4 ). Jeder Lederermeister hatte damals am Weihnachts 
abend 4 Pf. und am Osterabend — natürlich für den 
Ostermarkt — 4 Pf. zu zahlen. Frei von Abgaben an den 
Burggrafen waren also diejenigen Handwerker, die nicht 
auf dem Weihnachtsmarkt verkauften, sondern nur in 
Läden oder Kellern ihre Waren feilboten (es werden wohl 
nur wenige gewesen sein), und die Großkaufleute, deren 
Existenz für die damalige Zeit wohl schon behauptet 
werden kann 46 ). 
Wenn anzunehmen ist, daß die Handwerker — ab 
gesehen von den Fleischern, Bäckern, Wirten, Viktualien- 
und Futterhändlern — wohl nicht in Ämtern zusammen 
gefaßt waren, die unter dem Burggrafen standen, so 
bildeten aber auch sie Korporationen. Das geht zur 
Genüge daraus hervor, daß jedes Handwerk insgesamt die 
25 Sch. für den Weihnachtsmarkt zahlte: dazu war eine 
Organisation und eine gemeinsame Kasse notwendig. 
Ferner wird im Stadtrecht geboten, daß die Schuhflicker 
mit den Rindschustern „heben und legen“ sollen, d. h. sie 
müssen „die Lasten und Gerechtsame“ der Schuster 
korporation teilen, „dieselben Ordnungen halten“ wie die 
Rindschuster 47 ). Endlich hören wir von einer „stülveste“, 
einer Einlage in die Korporationskasse der Krämer 48 ). 
«) U.-B. I, S. 311, Nr. 336. 
. 4 «) Keutgen, Der Großhandel, S. 101 ff., bes. S. 107. — 
v. Below, Die Entstehung des modernen Kapitalismus (Kritik des 
Sombartsehen Werkes; in: Histor. Zeitschr., Bd. 91. (1903), S. 455ff.) 
spricht sich dagegen aus für die Zeit von 1276. 
47 > St.-B., S. 14f., § 19. — s. Meyer, S. 45, Anm. 1. 
®) S. 43, § 17. — Von der Freiwilligkeit des Beitrages hören 
wir allerdings nur bei den Krämern.
	        
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