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zogen 17 ). Bei Anwesenheit des Kaisers in Augsburg
scheint man die Sicherheitswache verstärkt zu haben 18 ).
Andere Wächter wurden in den Tagen des Ostermarktes
angestellt, um die Meßbuden des Nachts vor Dieben zu
schützen 19 ).
Aber mit allen Gesetzesparagraphen und Vorsichts
maßregeln konnte keine volle Sicherheit geschaffen werden.
„Zu jenen Zeiten beruhte Polizei, Gerichtswesen und über
haupt alle Ordnung des Gemeinwesens in ungleich
höherem Grade auf dem opferwilligen Zusammenwirken
der Bürgerschaft, als dies jetzt der Fall ist, wo für jede
besondere Tätigkeit der Staatsgewalt besondere Organe
bestehen“ 20 ). Auch in den Städten benutzte man zur
besseren Sicherung des Friedens die altbekannte Form
der Einung. Eine solche wurde 1360 von der Stadt mit
den umliegenden Dörfern abgeschlossen. Wir haben die
Kopie einer jedenfalls vom Rat ausgestellten Urkunde aus
diesem Jahre 21 ), die so beginnt: „man sol wizzen, daz
man die aynung also halten sol“. Wenn einer, heißt es,
einen anderen „in der aynung alz verr sie gaut“, beraubt,
gefangen nimmt, oder ihm durch Brandstiftung schadet,
so soll, wer nur immer es bemerkt, die Glocken läuten
lassen und ihm nacheilen. Ist es Nacht, so soll man auf
dem Turm ein Strohbündel anzünden, damit man sehen
kann, wohin sich der Täter gewandt hat. Jeder Bauer
muß nachts ein Pferd zu Hause haben, damit man Übel
täter verfolgen kann; am Tage soll er Sattel und Spieß
mit sich auf den Acker nehmen, um im Notfälle das
Pferd anschirren zu können und selbst bewaffnet zu sein.
Ertappen die Bauern einen Verbrecher auf frischer Tat
17 ) Baum.-R., z. B. S. 159, Z. 5 v. u. — Vielleicht nur in unsicheren
Zeiten, da wir 1391 nur einen Nachtwächter finden: Meyer,
Haushalt. S. 570.
18) Baum.-R. S. 183, Z. 1.
19 > a. a. O, S. 177, Z. 3 v. u.; S. 188, Z. 20.
8°) Buff a. a. O , S. 215. — s. darüber unten S. 169f.
21 ) U.-B. II, S. 89 f-, Nr. 546.