Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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Wucherzinsen fordern und so die Schuld stark wächst, 
will die Stadt sich wenigstens von den Juden befreien- 
Kleiner und großer Rat haben deshalb beschlossen, Teile 
von der Steuer und von anderen Geldern als Leibrenten 
zu verkaufen und mit dem Erlös den Juden die Schuld 
abzukaufen; sie wollen so „mit dem minderen schaden 
den grozzeren schaden furkomen“. Der Rat erhält 1332 von 
einer Bürgerin 20 // und verkauft ihr dafür zwei auf den 
Namen ihrer Töchter lautende, jährlich in zwei Raten 
zahlbare Leibrenten ä 2 <tt\ zu Bürgen werden 4 Mitglieder 
des kleinen Rates gesetzt aa ). 
Doch scheinen diese Versuche nicht viel gefruchtet 
zu haben. Im Jahre 1340 beruft der kleine Rat den 
großen Rat und die Gemeinde, um Mittel und Wege zu 
finden, durch die man aus den Schulden herauskomme 1 ). 
Das gab der Gemeinde die Möglichkeit, eine Kontrolle 
der Finanzverwaltung zu fordern und zu erlangen. Sie 
hatte wohl Grund zum Mißtrauen: offenbar hatte 1303 
Siboto Stolzhirsch, als er darauf ausging, alleiniger Bürger 
meister zu werden 5 ) auf den Namen der Gemeinde aus 
wärtigen Herren Summen geliehen, um damit ihre Hülfe 
zu erkaufen. Die Bürgerschaft gebietet nämlich „für 
solhen schaden den arem und rieh genomen habent an 
dem borge den man den herren geborgen hat und liht 
noch borges mutend werdent, daz nieman niht auf die 
gemain borgen sol an der gemain wort und willen“ 6 ). 
— 1340 wurde nun Folgendes beschlossen * 4 ): jährlich 
zweimal sollten vor einer aus 6 Mitgliedern des kleinen 
Rates und 6 Vertretern der Gemeinde bestehenden Kom 
mission die Steuermeister über die Steuern, die Baumeister 
über Zinsen, Ungeld und andere Einnahmen Rechenschaft 
ablegen, damit eine ehrliche Verwaltung der Gelder, sorg- 
3a ) U.-B. I, S. 284 ff., Nr. 313. 
4 ) I, S. 354 ff., Nr. 374. 
5 ) I, S. 151, Nr. 190. 
6 ) I, S. 153, Nr. 191. — s. Kuske, S. 56.
	        
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