Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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der Stadt; b) die Verwaltungsunkosten: Ausgaben für 
Pergament, Siegelwachs, Talg, Tinte 4 ), für eine Truhe, i 
der das Stadtsiegel aufbewahrt wurde 0 ), für der Stadt 
gehörige Becher“); also für das gesamte städtische 
Inventar; c) die Zahlung der Reichssteuer; ferner Summen 
für Gesandtschaften, Ehrengeschenke, für den Wein, der 
hohem Besuch vorgetrunken wurde; d) einen bedeutenden 
Teil der Ausgaben bildeten die Gelder, die für Befestigung 
und Kriegswesen nötig waren: Instandhaltung der Mauern 
und Türme, Wächter und Söldner, Pferde, Waffen und 
Wagen; e) außer den für die Befestigungen erforderlichen 
Auslagen wurden noch manche Summen für andere 
städtische Bauten verwandt: die Wege und Kanäle, die 
städtischen Gebäude, z. B. das Rathaus, den Salzstadel; 
dann für die Reinigung des Perlachplatzes, der Aborte; 
f) kleinere Posten erforderte die Sicherheits-, Gesundheits 
und Armenpolizei; g) Schuldentilgung. 
9. Das städtische Schulden wesen 4 ). 
Das Kassen- und Rechnungswesen war, wie wir 
sahen, noch wenig ausgebildet. Andererseits kam es 
häufig vor, daß unvorhergesehene Ausgaben, besonders 
für militärische Zwecke nötig wurden. So konnte man 
Schulden nicht vermeiden. Selten sind aufgenommene 
Summen nutzbringend angelegt, so daß sie die Zinsen 
deckten und eine Amortisation ermöglichten. 
Die ersten Anleihen treffen wir in den Baumeister 
rechnungen von 1320—1330 an * 2 ). Dann hören wir 1332, 
daß die Stadt vor einiger Zeit wegen der vielen Kriege 
von den Juden Gelder geliehen hat 3 ). Da die Juden aber 
*) S. z. B. Baum.-R., S. 17, Z. 10; S. 29, Z. 6 v. u. 
u. ö.: 
5 ) a. a. O, S. 90, Z. 1 v. u. 
6 ) S. 17. Z. 7; S. 135, Z. 10. 
3 ) S. darüber im allgem. Kuske, bes. S. 5, 8—11, 23 ff. 
2 ) S. 16, Z. 10. — Wohl auch S. 34, Z. 17 ff.; S. 128, Z. 13 v . u.; 
s. Hoffmann dort, S. 3. 
3 ) U.-B. I, S. 284 ff., Nr. 313.
	        
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