Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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kaiserlichen Privilegs nicht die ganzen zehn Jahre hindurch 
erhoben: 1363 erst machte die Stadt Gebrauch von ihrem 
Rechte 7S ). Auch sah sie sich damals genötigt, denjenigen 
mit harten Strafen zu drohen, die gegen das Ungeld reden 
würden. Motiviert wurde seine Erhebung mit Schulden, 
in die die Stadt durch Fahrten im Dienste des Reiches, 
Bauten am Lech usw. geraten sei. Zum ersten Male 
hören wir jetzt von einem Ausschüsse, der zur Einnahme 
und wohl auch zur Verwendung des Ungeldes eingesetzt 
wird: er besteht aus 2 Ratgeben und 3 Vertretern der 
Gemeinde, einem Weber, einem Fleischer und einem 
Bäcker. Sie sollen nach einem halben Jahre Rechenschaft 
ablegen vor 12 Leuten, nämlich den beiden Bürgermeistern, 
4 Mitgliedern des kleinen Rates und 6 von der Gemeinde. 
Hernach sollen sie abtreten und 5 andere vom Rat für 
denselben Zweck erwählt werden. — Später gab es besondere 
Zöllner für das Ungeld, die „Ungelter“ "’)• 
Wie wir sehen, hat das Ungeld in unserer I eriode 
mehrere Veränderungen durchgemacht s0 ). Regel ist, daß 
bei der Auferlegung zugleich der Verwendungszweck 
angegeben wird, als welcher am häufigsten Unterhaltung 
der städtischen Bauten, dann aber auch Bezahlung der 
Schulden des Bischofs und der Stadt und gtoße Auslagen 
•im Reichsdienste erscheinen. Überwiegend wurden mit 
dem Ungelde außerordentliche, nicht laufende Ausgaben 
gedeckt. Belastet wurden zuerst Wein und andere Waren 
im Anschluß an den an den Toren erhobenen Zoll; 1286 
aber auch Kauf und Verkauf, so daß das Ungeld zeitweise 
zur Verbrauchssteuer wurde. Nach den Baumeister 
rechnungen ruhte es auf Getreide, Wein, Holz, Leinwand 
und auf der Benutzung von städtischen Wiesen fürs 78 
78 ) Chron. IV, S. 158 f. 
m ann, S. 200; Wagner, S. 
— s. Frensdorff, S. 158f.; Hoff- 
21 f. — Polemik des Bischofs dagegen: 
S. 119 f., Nr. 578. 
79 ) Meyer, Haushalt, S. 564, S. 568. 
so) Vgl. Wagner, passim.
	        
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