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kaiserlichen Privilegs nicht die ganzen zehn Jahre hindurch
erhoben: 1363 erst machte die Stadt Gebrauch von ihrem
Rechte 7S ). Auch sah sie sich damals genötigt, denjenigen
mit harten Strafen zu drohen, die gegen das Ungeld reden
würden. Motiviert wurde seine Erhebung mit Schulden,
in die die Stadt durch Fahrten im Dienste des Reiches,
Bauten am Lech usw. geraten sei. Zum ersten Male
hören wir jetzt von einem Ausschüsse, der zur Einnahme
und wohl auch zur Verwendung des Ungeldes eingesetzt
wird: er besteht aus 2 Ratgeben und 3 Vertretern der
Gemeinde, einem Weber, einem Fleischer und einem
Bäcker. Sie sollen nach einem halben Jahre Rechenschaft
ablegen vor 12 Leuten, nämlich den beiden Bürgermeistern,
4 Mitgliedern des kleinen Rates und 6 von der Gemeinde.
Hernach sollen sie abtreten und 5 andere vom Rat für
denselben Zweck erwählt werden. — Später gab es besondere
Zöllner für das Ungeld, die „Ungelter“ "’)•
Wie wir sehen, hat das Ungeld in unserer I eriode
mehrere Veränderungen durchgemacht s0 ). Regel ist, daß
bei der Auferlegung zugleich der Verwendungszweck
angegeben wird, als welcher am häufigsten Unterhaltung
der städtischen Bauten, dann aber auch Bezahlung der
Schulden des Bischofs und der Stadt und gtoße Auslagen
•im Reichsdienste erscheinen. Überwiegend wurden mit
dem Ungelde außerordentliche, nicht laufende Ausgaben
gedeckt. Belastet wurden zuerst Wein und andere Waren
im Anschluß an den an den Toren erhobenen Zoll; 1286
aber auch Kauf und Verkauf, so daß das Ungeld zeitweise
zur Verbrauchssteuer wurde. Nach den Baumeister
rechnungen ruhte es auf Getreide, Wein, Holz, Leinwand
und auf der Benutzung von städtischen Wiesen fürs 78
78 ) Chron. IV, S. 158 f.
m ann, S. 200; Wagner, S.
— s. Frensdorff, S. 158f.; Hoff-
21 f. — Polemik des Bischofs dagegen:
S. 119 f., Nr. 578.
79 ) Meyer, Haushalt, S. 564, S. 568.
so) Vgl. Wagner, passim.