Full text: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg von 1276 bis 1368

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wird dieses herangezogen. Gleichfalls das Vermögen der 
Kinder. Dienstboten sind zur Steuer verpflichtet, wenn 
sie mehr als 1 M. besitzen. 
Es war also „eine Vermögenssteuer, ausgebildet 
bis in die äußersten Konsequenzen. Und in der Tat, wer 
hätte unternehmen können, die fluktuierenden Einnahmen 
einer städtischen, handel- und gewerbtreibenden Bevölke 
rung, von Leuten, die zum Teil voraussichtlich nicht einmal 
wußten, wie hoch sich ihre Einnahmen innerhalb eines 
ganzen Jahres beliefen, einer jährlichen direkten Steuer 
umlage zugrunde zu legen 71 )?“ 
Die Steuer wurde auf folgende Weise auf 
gebracht 72 ): zunächst bestimmt der Rat, wieviel Prozent 
vom Pfunde gezahlt werden sollen. Darauf werden von 
den Steuermeistern für die einzelnen Klassen der Bürger 
schaft verschiedene Termine angesetzt, an denen sie vor 
den Steuermeistern erscheinen sollen, um unter Ablegung 
eines Eides ihr Gut so hoch zu versteuern, „als lieb ez 
in ist“: zunächst die Stadtpfleger, dann der kleine Rat, 
die übrigen Patrizier, endlich die Handwerker; Witwen 
und Waisen sind nicht ausgenommen. Der Hausherr soll 
auch angeben, was seine Frau, und event., was seine 
Pflegekinder zu versteuern haben; weigert er sich, so 
müssen die Kinder, bezw. die Frau selbst es tun. - Ferner 
soll jeder Hauswirt seine steuerpflichtigen Mietsleute und 
Dienstboten namhaft machen. Glauben die Steuermeister, 
daß .einer sein Gut betrügerischerweise zu niedrig ein 
schätze, so dürfen sie dasselbe zu dem vom Besitzer 
angegebenen Preise für die Stadt ankaufen 73 ). Wer den ihm 
71) Zeumer, S. 89. 
72 ) St.-B. S. 75, Nov. 2 und 3 [III]; S. 313f. — s. Zeumer, 
S. 65-69. 
73 ) Zeumer, S. 69 macht darauf aufmerksam, daß die einzige 
wirksame Kontrolle bei der Selbsteinschätzung im Eide lag. Denn 
das Ankaufsrecht habe ja nur Geltung für Haus und Hof, nicht aber 
für Renten und bares Geld; außerdem habe man von diesem Rechte 
natürlich nur selten, nur „in eklatanten Fällen“ Gebrauch gemacht.
	        
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