89
den Bürgern, noch von den Juden zu zahlen sei. Darauf
hin erkennt Karl IV. ihre Privilegien an und erklärt, daß
er ihnen gegenüber keine Forderungen betreffs der Juden
güter habe 17 ). Die Bürger mußten sich dann mit dem
Schenken und dem Vogte auseinandersetzen 18 ). Dies,
geschah so, daß sie dem Schenken 200 Mark und dem
v ogt 1000 Mark Silber zahlten und dafür sämtliche Juden
güter für sich behielten 19 ).
Nicht unbedeutende Summen warf der städtische
Salzstadel ab. Er wurde von den Baumeistern unter
Zustimmung des Rates meist auf etliche Jahre verpachtet 20 ).
Das Pachtgeld wurde zur St. Georgsmesse (25. April) und
zur Michaelismesse gezahlt; die Pächter mußten Bürgen
dafür stellen. Wenn der Bau erweitert würde, so sollte
auch das Pachtgeld erhöht werden 21 ).
Im Eigentum der Stadt befand sich außerdem das
B rodhaus: 1283 wurde bestimmt 22 ), daß diejenigen, die
Brod verkaufen wollten, Bürger oder Gäste, dies auf den
Tischen im Brodhause tun müßten. Sie zahlten 4 Sch.
wöchentlich für dessen Benutzung.
Das Recht, die Errichtung von Bädern zu gestatten,
besaßen die Bischöfe, solange sie die Stadtherren waren -■).
Doch ging das Recht im 13. Jahrhundert auf die Stadt
über; denn 1290 verleiht der Rat den Juden das Recht,
sich ein eigenes Bad zu bauen 21 ). Und nach Hoff-
w ) U.-B. II. S. 28 f., Nr. 466.
19 ) II, S. 29 f, Nr. 467. — vgl. S. 41, Nr. 482; S. 51. Nr. 495. -
1361 wird ein wohl aus dieser Erwerbung stammendes Anwesen ver-
miete l: II, S. 98, Nr. 557.
211 ' Baum.-R., S. 13. Z. 4 v. u; S. 98, Z. 16 v. u. — s. Hoffmann
ebenda S. 13, Anm. 6.
2l ) a. a. O. S. 98, Z. 16 v. u.
U.-B. I. S. 57. Nr. 76
, 23 ) Hoffmann. Die Augsburger Bäder
Bader , in ZHV., Bd. 12 (1885), S. 6.
24 ) St.-B. S. 58, Nov. — s. Hoffmann
und das Handwerk der *
a. a. O.
7*