Full text: (1881)

bi» an den .Zapfenkrug" — 75 
bis an die Marlistraße 90 
bis an den ehemaligen Lraiidenbaumer Ehaufleebaum 1. 50 
bis an die Schwartauer Allee oder den St. Lorenz Kirchhof .. — 75 
bis an den ehemaligen Ehaufleebaum in der Schwartauer Allee 
oder bis zur Struckmühle I. — 
bis nach TremS 1. 60 
bis an den Ehaufleebaum in Schwartau 2. 40 
biS nach Schwartau (Riesebusch) 3. — 
bis an die Kaserne — 90 
bis nach Krempelsdorf 1. — 
bis zur Mühle in Stockelsdorf 1. 60 
bis an den .Reuterkrug' — 75 
bis nach der LachSwehr oder bis zur Ecke der Finkenstraße in 
der MoiSlinger Allee — 90 
bis an den ehemaligen Ehaussecbaum bei Moisling 1. 60 
bis nach Moisling 'i 2. 40 
bis an die St- Jürgen-Kapelle — 76 
bis an den großen Weint erg 1. — 
bis nach dem Grönauerbaum 1. 80 
bis nach dem Irrenhause — 90 
bis an die (Beniner Strafe — 75 
bis an den ehemaligen Ehaufleebaum in der Geniner Straße .. I. 50 
bis nach Genin 2. — 
bis nach Rothebeck 1. 50 
2) für jede Person über zwei, außerdem — 30 
3) für einen Kosser — 30 
für klnnes Handgepäck, Sleisrsäcke. Hutschachteln und dergl. 
wird i jchtS berechnet. 
HI. Nach 10 Uhr Abends bis 11 Uhr Abends, sowie Morgens von 5 bis 7 Uhr ist die 
Hälfte der laxe mehr, und in der Zeit von II 1Uir Abends bis 5 Uhr Morgens 
das Doppelt: der Taxe zu zahlen. 
Auf Gepäck leidet diese Erhöh, ng der Taxe leine Anwendung. 
IV. Aus Verlangen deS Fahrgastes ist der Kutscher verpflichtet, an dem Orte wohin er 
gefahren hat, fünfzehn Minuten zu warten und die dahin gebrachten Personen an 
den Ort zurückzubringen, von welchem aus er sie gefahren hat. Er erhält für diese 
Rückfahrt die Hälfte der Taxe. Muß er länger als fünfzehn Minuten warten, 
so ist die Rückfahrt nach voller Taxe zu bezahlen. Steigen auf dem Rückwege noch 
andere Personen ein, so sind für jede Person, wenn sie außerhalb der Stadt ein 
steigt, dreißig Pfennige, ivenn sie innerhalb der Stadt einsteigt, fünfzehn Pfennige 
zu bezahlen. 
V. Ehausscegelder haben die Fahrgäste dem Kutscher auch für die Rückfahrt zu vergüte». 
VI. Fahrten über die in der Taxe aufgeführten Endpunkte der einzelnen Richtungen 
hinaus zu leisten, sind die Droichknikulschcr nicht verpflichtet. Die Annahme solcher 
Fahrten und der Preis derselben bleibt der Vereinbarung üderlasien. 
Topographisches. 
Die Stadt Lübeck auf einem in der Richtung Nord-Süd zwischen der schisibaren 
Trave und der Waknitz, dem Ausfluß des Ratzeburger Sees in die Trave, lang ge 
streckten Hügel bcleaen, zählt, nach der Volkszählung v. I. December 1860, mir den 
Vorstädten rund 51.000 Ew.. ohne dieselben rund 3-1,600 En>. Durch zwei Linien, die eine vom 
Mühlcnthor durch die Mühlcnstraße, Breitestraßc un? kleine Burgstratze bis zurTrave laufend, 
die andere von der Trave durch die Mcngstraßl und .-ohanniSiiraße gehend wird die 
Stadt in vier sogenannte Quartiere getheilt, von welchen das südwestliche das St. Marien , 
das südöstliche das St. Johannis-, 'das nordöstliche das St. Jacobi- und das nordwest 
liche das St. Marien-Magdalencn-Quarticr heißt: die Hausnummern beginnen in jedem 
Quartier mit Nr. I. Folgendes sind die Namen der Straßen in der Stadt nach den 
vier Quartieren geordnet:
	        
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