tfübcdtt Vanl. Tie Bank, am 27. Tecbr. 1871 inj Handelsregister rin^ftragen,
arbeitet zur Zeit mit einem eingezahlte» Aktien Eapiial von 1,200,000«,4s, bestehend
ono 4000 Aktien n 100 Thaler = 300.4s Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von
Bank und HandelS-Geschästen, dao Beleihen und Erwerben von Hypotheken, sowie der
iWtrifb industrieller Unternehmungen. Auch stehtz.es der Gesellschaft frei, selbstständige
Handelsgesellschaften und llntrrnehniungcn »u gründen, deren Aktien und Obligationen
unterzubringen und bereits vorhandene Geschäsrc anzukaufen, sowie auch Rentenbriesr
auszugeben.
Untersagt ist der Gesellschaft Differenz und^Bersicherungs Geschäfte zu betreiben.
Das Bureau der Bank befindet sich Breilestraße Sir. 797. Eck« der Iohannisstrabe.
Eingang von Letzterer, und ist an allen Werktagen von 9 bis 1 Uhr und von 8 bis 6
Uhr geöffnlt; daselbst sind auch die Statuten abzufordern.
Die Steichsbankitelle. am l. Januar 1876 Hieselbst errichtet. ist eine Hweig-
anslall des RcichSbank Direktoriums in Berlin und har ihren Wirkungskreis auger in
der Stad! Lübeck und Gebier, noch im Fürstenthum Lübeck, den beiden Grostherzogthümern
Mecklenburg, dem Herzogthum Lauenburg und dem Holsteinischen Breis Siormarn. Tie
Reichsbank,teile ist befugt, folgend« Geschäfte zu betreiben: I> Wechsel, welch« eine Bcr-
sallzeit von höchstens drei Monaten haben und aus welchen in der Siegel drei, minde
stens aber zwei als zahlungsjähige bekannte Verpflichtete haften, ferner Schuldverschrei
bungen des Reiche». eines deutschen Staates oder inländischer Eorpcrationen, welche
nach spätestens drei Monaten mit ihrem Nennwerth« jalli, sind, zu diseonliren, zu lausen
und zu verkaufen; 21 zinsbare Darlehen gegen bewegliche Pfänder zu ertheilen (Lombarb-
verkehr) und zwar u) gegen gemünztes und ungemünztes «Sold und Silber, b i gegen zins
tragende, auf "Inhaber lautende Schuldverschreibungen des Reiches. eines deutschen Staates,
inländischer Kommunen oder Korporationen oder gegen, zinstragende, auf Inhaber lauteiid«
Schuldverschreibungen, deren Zinsen vom Siciche oder von einem Bundesstaate garantirt
sind, gegen voll eingezahlt« Stamm- und Slammvriorität-aclien und Brioritärsobliganonen
deutscher EisrnbabngescUschasten, deren Bahnen im Betrieb befindlich sind, sowie gegen
Pfandbriefe landschaftlicher, kommunaler oder anderer unter staatlicher Aufsicht stehender
Bodencreditacticn.Institute Deutschlands und deutscher Hypothekenbanken aus Aktien, c)
gegen zinstragende, auf Inhaber lautende Schuldverfchrcibungen nichroeuljcher Staaten
und staatlich garantine ausländische Eiienbahnprioritälsactien, cki gegen Wechsel, e) gegen
'Hierpfändung von Bausmannswaaren; 3) Schuldverschreibungen der vorstehend unter b
bezeichneten Art zu kaufen und zu verkaufen; 4) iür Rechnung von Privatpersonen, An
stalten und Behörden iuc»«-i>, zu besorgen z-Et. Provision), auch nach vorheriger
Deckung Zahlungen zu leisten und Anweisungen oder Ucberwrijungen aut die Zweigan-
stalten auszustellen (j pro inillc Provision>; 5, für fremde Rechnung Effecten aller Art
zu kaufen und zu verkaufen i« pEt. Provision); 6) unverzinsliche Gelder im Deposilen-
verkehr und «Giroverkehr anzunehmen; 7) WerlhgegmstSndc in Berivahrung zu nehmen.
Die Berwaltung der ReicdsbankflcUe ist dem kaiserlichen Bankdirector Zl mm er mann
als erstem und dem Kaiserlichen Bankkasiirer Kozcr als zweitem Beamte» übertragen.—
Bon der hiesigen ReichsbanksteUe ressortirl die Reichsbanknebenstelle in Rostock und das
Reichsbank Waarendepol in Reubrandenburg.
Die gedruckten allgemeinen Bestimmungen über den tzieschaflsverkehr mit der Reichs-
l»nk sind im Bureau der hiesigen Reichsbanl stelle, Beckergrude 229. während der Dienst
stunden, Bormittags von 8j-l Uhr und Nachmittags von 31—5 Ubr zu haben.
AI» Lehranstalt für.HandelSbestiffene besteht:
das praktische -üandelv-Jnstiluk. Direktor G. W. Rep. „in. Aegidicnstraße
rechts 09-1. In dieser Anstalt erhalten junge Leute, welche sich für den Kaufmannsstand
vorbereiten und vervollkommnen wollen, soivohl poetischen als tbcorelischen Nnterricht
in allen Jachern des kaufmännischen Wissens. Der Plan über die näher« Einrichtung
des Instituts ist bei dem Direktor zu erhalten.
IX. tScwcebcwcsc».
Das ,hiesiges früher fast durchgängig aus strenger Zuustversassung beruhende Gc-
wcrbewesen, wurde unter Genxihrung von Entschädigungen für au,gehobene Real-
gerechlsame durch das Gewerbegesetz vom 29. Septbr. 1866 nach dem Grundsätze der