Full text: (1881)

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V. Kirchenwesen. 
Ueber das gesammte Kirchenwesen übt der Senat die Oberaussicht, über die lutherische 
Kirche auch das Kirchenrecziment, aus. Alle Konsessionen sind in religiöser und staats- 
bürgerlicher Beziehung gleichberechtigt. 
Tie Bevölkerung von Stadl und Vorstädten, welche in überwiegender Mehrmhl den, 
evangelisch lutherischen Bekenntnisse angehört, vertheilt sich aus sechs Pfarr Bezirke, welche 
unter de», Namen Kirchspiele in solgeiider Weise örtlich von einander geschieden sind: 
Marien Kirch spiel, von der Südseite der Beekergrube, Psaffenstrasie und Glocken 
qießerstraße, der südliehen Seite vom Iobanniskloster, der westlichen-eite der Lchlumacher- 
slraße, der Nordseite der Huytrasie bis zur Breitenstrabe. der nördlichen Leite desMartkes 
und der Twite, der Westseite des Schüsselbudenv von den, Eckhause an der Braunstraße 
bis zur Fischstrabe, der Fischstraße dis zum Hause Rr. I 17 an der Traoe, und von diesen: 
Hause längs der Traue bis zur Südseite der Beckergrube. 
Iaeobi Kirchspiel. alle von der Nordseite »er Beckergrube, der gr.P'affinstraße 
und der Glockengießerslraße nördlich gelegenen Hauser, ferner die Hauser am Wall vom 
Gießhose bis zum Theerhofe, imgleichen die Häuser vor dem Burgthore bis zur Glashütte 
einschließlich- Marly, Bertrainshof, Hohewarte, die Fsraelsdorsec Pareellm diesseits des 
Schellbrooks. das Tori Gothmund. 
Petri Kirchspiel. vom Hause Nr 339; aus der Südseite der Hüxstraße geht die 
Grenzlinie durch diese Straße, den -Nadler Schwibbogen, über den Marke und durch die 
Braunstraße bi» zum Hause Nr. 118 an der Traoe: ferner von diesem Hause längs der 
Trave bis zur Marlesgrube, durch die Nordseite derselben, die Westseite des Klingenbergs, 
die nördliche Seite der oberen Aegidienstraße, die Ostseite der Konigstraße zwischen der 
Aegidien- und Wahmstraße und der nördlichen Leite der Wihmslraß.' bis zum Hause 
Nr. -UI. Ferner gehören zu diesem Kirchspiel die Hauser aus derLasiadie von TamiiumS- 
thurm an bis zur Wallüraße Nr. 333. 
Aegidien Kirchspiel, aus der Südseite der Hürstraße vom Hause Nr. 300 an 
durch die Schlumacherstraße, die Westseite derselben ausschließlich, untere Fleischhauerstraße, 
längs der Mauer von der Fleiichhauerstraße bis zur Diivekenstraße, nördliche Seite dieser Straße, 
westliche Leite der St. Annenstraße von Nr. 806 an, läng» derselben und der Südseite 
der Aegidienstraße bis zum Hause Nr 178 aus der Ecke von der Südseite der unteren 
Wahmstraße, längs derselben hinunter, die nördliche Seile wieder hinaus bi» Nr. -> 10, 
durch die Balauersohr bis zum Hause Nr. 360 in der Hürstraße, sowie die Häuser inner 
halb des Hürterthores; ferner die Häuser vom Hüxterthor bis zum Ltrohkaten, die drei 
Fischerbuden/der Kanlnchenbcrg. die fünf Horsten und Müggebusch. 
Tom-Kirchsziel, von der südlichen Ecke der Marlesgrube, längs der Trave über 
den kleinen Bauhof, längs der Mauer bei der Musterbahn, über die Mühlensteaße längs 
der Mauer bis zur südliehen Ecke der Düvekenstraße und der nördlichen Leite der St. 
Annenstraße (Nr. 807), durch die östliche Seite der Mühlenstraße und die kurze König- 
straße (Nr. 814», durch die westliche Seite der kurzen Königstraße, längst der südlichen 
Seile der obere» Aegidienstraße, der südlichen Leite des Klingenbergs und aus der südlichen 
Seite der Marlesgrube hinunter; die Häuser in der Wallstraße von Nr. 334 an bis zum 
Mühlenthore, mit Einschluß des MühlendammeS; ferner die Vorstadt St. Fürgen mit 
Ausschluß des zum Aegidien Kirchspicle gehörigen Hüxterthor-Bezirks und des ersten Fischer- 
budens; desgleichen gehören zu diesem Kirchspiel Domkoppel, Mönkhof und Strecknitz. 
Lorenz-Kirchspiel, umfaßt die Vorgabt St. Lorenz. 
Die Angelegenheiten der evangelisch lutherischen Kirchengeineinde» der Stadl und zu 
St. Loren, sind durch einen Senatvbeschluß vom 6. December 1860 neu geordnet worden; 
ähnliche Anordnungen sind ferner für die Kirchengemeinden zu Travemünde, Schlutup 
und Genin durch Verordnung, bezw. vom 24. Mär, 1662» vom 3. März 1866 und vom 
II. März 1866, getroffen und stehen sür die beiden übrigen Kirchengemeinden in den 
Landbezirken bevor. Jede der Gemeinden der Stadt und zu St. Lorenz, sowie der Kirchen 
zu Travemünde, zu Schlutup und zu Genin hat eine» Vorstand, welcher neben den 
betreffenden Geistliche» aus Gemeindemitgliedern besteht; diesem zur Seite steht ein 
Gemeindeaugschuß. Die Mitgliederzahl beider richtet sich nach der Größe des Kirchspiel» 
und ihr Wirkungskreis ist durch die Gemeindeordnung näher bestimmt. Dieselbe enthält 
auch Bestimmungen über die Wahl der Geistlichen und über die Wirksamkeit der Hüls»- 
grinenpfleger der Gemeinden.
	        
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