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V. Kirchenwesen.
Ueber das gesammte Kirchenwesen übt der Senat die Oberaussicht, über die lutherische
Kirche auch das Kirchenrecziment, aus. Alle Konsessionen sind in religiöser und staats-
bürgerlicher Beziehung gleichberechtigt.
Tie Bevölkerung von Stadl und Vorstädten, welche in überwiegender Mehrmhl den,
evangelisch lutherischen Bekenntnisse angehört, vertheilt sich aus sechs Pfarr Bezirke, welche
unter de», Namen Kirchspiele in solgeiider Weise örtlich von einander geschieden sind:
Marien Kirch spiel, von der Südseite der Beekergrube, Psaffenstrasie und Glocken
qießerstraße, der südliehen Seite vom Iobanniskloster, der westlichen-eite der Lchlumacher-
slraße, der Nordseite der Huytrasie bis zur Breitenstrabe. der nördlichen Leite desMartkes
und der Twite, der Westseite des Schüsselbudenv von den, Eckhause an der Braunstraße
bis zur Fischstrabe, der Fischstraße dis zum Hause Rr. I 17 an der Traoe, und von diesen:
Hause längs der Traue bis zur Südseite der Beckergrube.
Iaeobi Kirchspiel. alle von der Nordseite »er Beckergrube, der gr.P'affinstraße
und der Glockengießerslraße nördlich gelegenen Hauser, ferner die Hauser am Wall vom
Gießhose bis zum Theerhofe, imgleichen die Häuser vor dem Burgthore bis zur Glashütte
einschließlich- Marly, Bertrainshof, Hohewarte, die Fsraelsdorsec Pareellm diesseits des
Schellbrooks. das Tori Gothmund.
Petri Kirchspiel. vom Hause Nr 339; aus der Südseite der Hüxstraße geht die
Grenzlinie durch diese Straße, den -Nadler Schwibbogen, über den Marke und durch die
Braunstraße bi» zum Hause Nr. 118 an der Traoe: ferner von diesem Hause längs der
Trave bis zur Marlesgrube, durch die Nordseite derselben, die Westseite des Klingenbergs,
die nördliche Seite der oberen Aegidienstraße, die Ostseite der Konigstraße zwischen der
Aegidien- und Wahmstraße und der nördlichen Leite der Wihmslraß.' bis zum Hause
Nr. -UI. Ferner gehören zu diesem Kirchspiel die Hauser aus derLasiadie von TamiiumS-
thurm an bis zur Wallüraße Nr. 333.
Aegidien Kirchspiel, aus der Südseite der Hürstraße vom Hause Nr. 300 an
durch die Schlumacherstraße, die Westseite derselben ausschließlich, untere Fleischhauerstraße,
längs der Mauer von der Fleiichhauerstraße bis zur Diivekenstraße, nördliche Seite dieser Straße,
westliche Leite der St. Annenstraße von Nr. 806 an, läng» derselben und der Südseite
der Aegidienstraße bis zum Hause Nr 178 aus der Ecke von der Südseite der unteren
Wahmstraße, längs derselben hinunter, die nördliche Seile wieder hinaus bi» Nr. -> 10,
durch die Balauersohr bis zum Hause Nr. 360 in der Hürstraße, sowie die Häuser inner
halb des Hürterthores; ferner die Häuser vom Hüxterthor bis zum Ltrohkaten, die drei
Fischerbuden/der Kanlnchenbcrg. die fünf Horsten und Müggebusch.
Tom-Kirchsziel, von der südlichen Ecke der Marlesgrube, längs der Trave über
den kleinen Bauhof, längs der Mauer bei der Musterbahn, über die Mühlensteaße längs
der Mauer bis zur südliehen Ecke der Düvekenstraße und der nördlichen Leite der St.
Annenstraße (Nr. 807), durch die östliche Seite der Mühlenstraße und die kurze König-
straße (Nr. 814», durch die westliche Seite der kurzen Königstraße, längst der südlichen
Seile der obere» Aegidienstraße, der südlichen Leite des Klingenbergs und aus der südlichen
Seite der Marlesgrube hinunter; die Häuser in der Wallstraße von Nr. 334 an bis zum
Mühlenthore, mit Einschluß des MühlendammeS; ferner die Vorstadt St. Fürgen mit
Ausschluß des zum Aegidien Kirchspicle gehörigen Hüxterthor-Bezirks und des ersten Fischer-
budens; desgleichen gehören zu diesem Kirchspiel Domkoppel, Mönkhof und Strecknitz.
Lorenz-Kirchspiel, umfaßt die Vorgabt St. Lorenz.
Die Angelegenheiten der evangelisch lutherischen Kirchengeineinde» der Stadl und zu
St. Loren, sind durch einen Senatvbeschluß vom 6. December 1860 neu geordnet worden;
ähnliche Anordnungen sind ferner für die Kirchengemeinden zu Travemünde, Schlutup
und Genin durch Verordnung, bezw. vom 24. Mär, 1662» vom 3. März 1866 und vom
II. März 1866, getroffen und stehen sür die beiden übrigen Kirchengemeinden in den
Landbezirken bevor. Jede der Gemeinden der Stadt und zu St. Lorenz, sowie der Kirchen
zu Travemünde, zu Schlutup und zu Genin hat eine» Vorstand, welcher neben den
betreffenden Geistliche» aus Gemeindemitgliedern besteht; diesem zur Seite steht ein
Gemeindeaugschuß. Die Mitgliederzahl beider richtet sich nach der Größe des Kirchspiel»
und ihr Wirkungskreis ist durch die Gemeindeordnung näher bestimmt. Dieselbe enthält
auch Bestimmungen über die Wahl der Geistlichen und über die Wirksamkeit der Hüls»-
grinenpfleger der Gemeinden.