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(1896)

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Bibliographic data

fullscreen: (1896)

Periodical

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2813205
Persistent identifier:
PPN823700836
Title:
Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
Document type:
Periodical
Year of publication:
1872
Place of publication:
Kiel
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-5177561
Persistent identifier:
PPN89543007X
Title:
Adreßbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften beide Gaarden, Ellerbek und Hassee-Winterbek für das Jahr 1896.
Signature:
6230/25
Other person:
Lindig, F.
Document type:
Volume
Publisher:
Universitäts-Buchhandlung. (PaulToeche.)
Year of publication:
1895
Place of publication:
Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings
Physical location:
Stadtarchiv Kiel

Contents

Table of contents

  • Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
  • (1896)
  • Binding
  • Section
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß. A. der I. Abtheilung.
  • Inhalts-Verzeichniß. B. der II. Abtheilung.
  • Erste Abtheilung.
  • Zweite Abtheilung.
  • I. Die Behörden.
  • II. Kirchen-, Schul- und Medizinalwesen.
  • III. Offizielle Anstalten und Institute, Kommissionen, wissenschaftliche und Kunstvereine, Kunstanstalten, gewerbliche Vereine, Banken etc.
  • IV. Allgemeine Nachrichten.
  • Meldepflicht.
  • Taxen.
  • Taxe für die Kieler Bootführer (vom 25. März 1886).
  • Auszug aus der Stolgebühren-Taxe für die Kieler Kirchengemeinde.
  • Steuer-Tarif.
  • Empfehlende Anzeigen.
  • Binding

Full text

40 
Allgemeine Nachrichten. 
Abth. II 4. 
/ 
Wohnungs- oder Dienstwechsel innerhalb der 
Stadt verpflichtet, sofern sie sich nicht durch 
Einsicht der polizeilichen Bescheinigung von der 
bereits erfolgten Meldung Ueberzeugung ver 
schafft haben. 
Die Meldungen für Kiel sind im Personen- 
standbüreau, für nur vorübergehend sich hier 
Aushaltende im Polizei-Melde-Zimmer (Damm- 
straße 5 resp. 32) zu bewirken. 
Wer den Betrieb eines stehenden Ge 
werbes anfängt, muß davon vorher oder 
spätestens gleichzeitig mit dem Beginne des 
Betriebes dem Gemeindevoistand des Ortes, wo 
solches geschieht, schriftlich oder zu Protokoll 
Anzeige machen. Diese Verpflichtung trifft auch 
denjenigen, welcher 
a. das Gewerbe eines Anderen übernimmt, 
und fortsetzt, 
b. neben seinem bisherigen Gewerbe oder an 
Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt. 
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten 
in Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten, 
haben an jedem Orte, wo solches geschieht, den 
Anfang des einzelnen Betriebes anzumelden. 
Das Aufhören eines steuerpflichtigen Ge 
werbes ist dem Vorsitzenden des für die Veran 
lagung zuständigen Steuerausschusjes schriftlich 
anzuzeigen. 
(Meldung für Kiel im Personenstandsbüreau.) 
Zum einjährig- fr ei willi gen Militär. 
Dienst sind Meldungen behufs Zulassung zur 
Prüfung frühe st ens nach vollendetem 17. 
Lebensjahre und spätestens bis zum 1. Februar 
des Jahres, in welchem der Bewerber das 20. 
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommission 
des Ausenthaltsortes anzubringen. 
Gcsuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Bescher- 
nigung der Einwilligung des Vaters, oder Vor 
mundes mit der Erklärung über die Bereitwillig 
keit und Fähigkeit, den Freiwilligen wädrend 
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, 
auszurüsten und die Kosten für Wohnung und 
Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu 
muß obrigkeitlich bescheinigt sein. c. Ein Un- 
bescholtenheitszeugniß. 
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist 
anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen 
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst- 
geschriebener Lebenslauf beizufügen. 
Wer die Berechtigung zum einj.-freiwilligen 
Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses 
erwirken will, hat das betr. Gesuch mit denselben ! 
Anlagen, wie oben angegeben, bei der König!. | 
Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige in j 
Schleswig spätestens bis zum 1. April des 20. | 
Lebensjahres anzubringen. Der zum einjährig 
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt 
in das militärpflichtige Alter <20. Lebensjahr) 
seine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission j 
des Aushebungsbezirks, wo er gestellungspflichtig I 
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines ! 
zu beantragen. 
Für den freiwilligen Eintritt zum zwei- 
jährigen aktiven Dienst ist die Meldung bei der 
Ersatzkommission des Aufenthaltsortes zu bean- 
trage». 
Den mit Meldeschein versehenen steht die Wahl 
des Truppentheiles frei. 
Militärpflichtige haben sich vom 15- 
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem 
sie das 20. Lebensjahr vollenden, zur Ausnahme 
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. 
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein 
zu produziren. Für zeitig Abwesende sind die 
Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik' 
Herren zur Anmeldung verpflichtet. 
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im 
Laufe des Jahres wechseln, haben innerhalb 
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten 
Wohnortes ab- und der des neuen anzumelden. 
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften 
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 Ji oder 
einer Haststrafe bis zu 3 Tagen. 
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange 
zu wiederholen, bis über den Militärpflichtigen 
definitiv entschieden ist. 
(Meldung für Kiel im Militärbüreau, im 
Stadthause, Dammstraße 3a.) 
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe 
der Vornamen des Kindes binnen 2Monaten 
nach der Geburt desselben, Todesfälle späte 
stens am nächsten Werktage beim Standesamt 
(Flecthörn 50) zur Anzeige zu bringen. 
Taxen. 
Taxe für die Kieler Droschken. 
(vom 10. Dezcnlber 1886). 
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis zu 
folgenden Endpunkten einschließlich: 
Bahnhofsstraße, Gaardenerstraße, Ecke des 
Sophienblatts u. Königswegs, Königsweg, Winter- 
bekerstraße, Papenkamp und Kirchhofsällee, beide 
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg 
und Kronshagenerweg, beide bis zum Grundstück 
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng 
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann 
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine- 
Waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg, 
Düsternbrookerweg bis zum Schwanenweg 
für eine Person. . . . 60 Pf. 
für jede Person mehr. . 10 Ps. 
II. Für eine Fahrt über diese Grenze 
hinaus bis zu folgenden Endpunkten 
einschließlich: Lübeker Chaussee bis zur 
Gastwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham 
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe 
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler 
Mühle, Ecke des Ku ooperwegesund der Holtenauer- 
straße, Beselerallee, Niemannsweg bis zum 
Karvlinenwege, Düsternbrookerweg bis zur neuen 
Seebadeanstalt 
für eine Person ... 80 Pf. 
für jede Person mehr. . 20 Pf.
	        

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Lindig, F. Adreßbuch Der Stadt Kiel, Sowie Der Ortschaften Beide Gaarden, Ellerbek Und Hassee-Winterbek Für Das Jahr 1896. Kiel: Universitäts-Buchhandlung. (PaulToeche.), 1895. Print.
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