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(1893)

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Bibliographic data

fullscreen: (1893)

Periodical

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2813205
Persistent identifier:
PPN823700836
Title:
Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
Document type:
Periodical
Year of publication:
1872
Place of publication:
Kiel
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-5134398
Persistent identifier:
PPN895429977
Title:
Adreßbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek für das Jahr 1893.
Sub title:
Abgeschlossen den 1. Dezember 1892.
Signature:
6230/22
Other person:
Lindig, F.
Document type:
Volume
Publisher:
Universitäts-Buchhandlung. (PaulToeche.)
Year of publication:
1892
Place of publication:
Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings
Physical location:
Stadtarchiv Kiel

Contents

Table of contents

  • Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
  • (1893)
  • binding
  • section
  • title_page
  • Inhalts-Verzeichniß A. der I. Abtheilung.
  • Inhalts-Verzeichniß. B. der II. Abtheilung.
  • Erste Abtheilung.
  • Zweite Abtheilung.
  • I. Die Behörden.
  • II. Kirchen-, Schul- und Medizinalwesen.
  • III. Offizielle Anstalten und Institute, Kommissionen, wissenschaftliche und Kunstvereine, Kunstanstalten, gewerbliche Vereine, Banken etc.
  • IV. Allgemeine Nachrichten.
  • Meldepflicht. [Taxen.]
  • Taxe für die Kieler Bootführer.
  • Auszug aus der Stolgebühren-Taxe für die Kieler Kirchengemeinde.
  • Steuer-Tarif nach § 17 des Gesetzes vom 24. Juni 1891.
  • Anzeigen.
  • binding

Full text

36 
Allgemeine Nachrichten. 
Abth. II 4. 
a. das Gewerbe eines Anderen übernimmt und 
fortsetzt, 
b. neben seinem bisherigen Gewerbe oder an 
Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt. 
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten 
in Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten, 
haben an jedem Orte, wo solches geschieht, den 
Anfang des einzelnen Betriebes anzumelden. 
(Anmeldung für Kiel im Personenstandsbüreau.) 
Das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes 
ist der Hebestelle, an welche die Steuer ent 
richtet wird, schriftlich anzuzeigen. 
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften 
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 J& oder 
einer Haftstrase bis zu 3 Tagen. 
Die Anmeldung zur Stammrolle ist solange 
zu wiederholen, bis über den Militärpflichtigen 
definitiv entschieden ist. 
(Meldung für Kiel im Militärbüreau, im 
Stadthause, Dammstraße 5.) 
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe 
der Vornamen des Kindes binnen 2 Monaten 
nach der Geburt desselben, Todesfälle spätestens 
am nächsten Werktage beim Standesamt (Fleet 
hörn 50) zur Anzeige zu bringen. 
Zum einjährig-freiwilligen Militär- 
Dienst sind Meldungen behufs Zulassung zur 
Prüfung f r ü h e st e n s nach vollendetem 17. 
Lebensjahre und spätestens bis zum 1. Februar 
des Jahres, iu welchem der Bewerber das 20. 
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommission 
des Aufenthaltsortes anzubringen. 
Gesuchsanlagen: 3. Geburtsschein, b. Beschei 
nigung oer Einwilligung des Vaiers oder Vor- 
mundes mit der Erklärung über die Bereitwillig 
keit und Fähigkeit, den' Freiwilligen während 
einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, 
auszurüsten und die Kosten für Wohnung und 
Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu 
muß obrigkeitlich bescheinigt sein. c. Ein Unbe- 
scholtenheitszcugniß. 
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist 
anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen 
die Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst 
geschriebener Lebenslauf beizufügen. 
Wer die Berechtigung zum einjähr.-freiwilligen 
Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses 
erwirken will, hat das betr. Gesuch mit denselben 
Anlagen, wie oben angegeben, bei der König!. 
Prüfungskommission sür Einjährig-Freiwillige in 
Schleswig spätestens bis zum 1. April des 20. 
Lehensjahres anzubringen. Der zum einjährig 
freiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt 
in das militärpflichtige Alter (20. Lebensjahr) 
seine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission 
des Aushebungsbezirks, wo er gestellungspflichtig 
ist, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines 
zu beantragen. 
Für den freiwilligen Eintritt zum drei 
und vierjährigen aktiven Dienst ist die Meldung 
bei der Ersatzkommission des Aufenthalsortes 
anzubringen. 
Den mit Meldeschein Versehenen steht die Wahl 
des Truppentheiles frei. 
Militärpflichtige haben sich vom 15. 
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem 
sie das 20. Lebensjahr vollenden, zur Aufnahme 
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. 
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein 
zu produziren. Für zeitig Abwesende sind die 
Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik 
herren zur Anmeldung verpflichtet. 
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im 
Laufe des Jahres wechseln, haben innerhalb 
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten 
Wohnorts ab- und der des neuen anzumelden. 
Taxen. 
Taxe für die Kieler Droschken 
(vom 10. Dezember 1886). 
I. Für eine Fahrt in der Stadt bis 
zu folgenden Endpunkten einschließlich: 
Bahnhofsstraße,Gaardcnerstraße,Ecke desSophien- 
blatts und Königswegs, Königsweg, Winter 
bekerstraße, Papenkamp und Kirchhofsallee, beide 
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg, 
und Kronshagenerweg, beide bis zum Grundstück 
des städtischen Armen- und Krankenhauses, Eng 
lischer Garten, Knooperweg bis zur Jungmann 
straße,Jungmannstraße, Marinekasernen, Marine- 
Waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg, 
Düsternbrookerweg, bis zum Schwanenweg 
für eine Person . . 60 Pf. 
sür jede Person mehr 10 Ps. 
II. Für eine Fahrt über diese Grenze 
hinaus bis zu folgenden Endpunkten 
einschließlich^ Lübecker Chaussee bis zur 
Gastwirthschaft „Zur Perle", Krusenrott, Ham 
burger Chaussee bis zur Gastwirthschaft „Hohe 
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler 
Mühle, Ecke des Knooperweges und der Holtenauer- 
straße, Beseler-Allee, Niemannsweg bis zum 
Karolinenwege, Düsternbrookerweg bis zur neuen 
Seebadeanstalt 
für eine Person . . 80 Ps. 
sür jede Person mehr 20 Pf. 
III. Für erne Fahrt bis zu folgenden 
Endpunkten einschließlich für eine 
Person: 
Bellevue und Marienhöhe . . . . . Ji 1,20 
Niemannsweg vom Karolinenweg bis 
zum Anfang des Düsternbrooker Holzes Ji 1,— 
Memannsweg bis zu dem von Bellevue 
kommenden Privatwege des Besitzers 
von Forsteck ..Ä 1,20 
Sternwarte „ 1,20 
Forsteck 1,40 
Baumschule „ 1,60 
Düvelsbekerweg „ 1,60 
Meltzgarten (bis zum Wohnhause) . . „ 1,20 
Alt- und Neu-Christinenhöhe „ 1,50 
Wiek bis zur Mühle „ 2,— 
t oltenauer Schleuse „ 2,50 
empen „ 1,50 
Kieler Hof „ 2,—
	        

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Lindig, F. Adreßbuch Der Stadt Kiel, Sowie Der Ortschaften Gaarden Und Ellerbek Für Das Jahr 1893. Kiel: Universitäts-Buchhandlung. (PaulToeche.), 1892. Print.
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