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(1890)

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Bibliographic data

fullscreen: (1890)

Periodical

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-2813205
Persistent identifier:
PPN823700836
Title:
Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
Document type:
Periodical
Year of publication:
1872
Place of publication:
Kiel
Universitätsbibliothek Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings

Volume

URN:
urn:nbn:de:gbv:8:2-3897584
Persistent identifier:
PPN895420783
Title:
Adreßbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek für das Jahr 1890.
Sub title:
Abgeschlossen am 1. December 1889.
Signature:
6230/19
Other person:
Lindig, F.
Document type:
Volume
Publisher:
Universitäts-Buchhandlung. (Paul Toeche.)
Year of publication:
1889
Place of publication:
Kiel
Language:
German
Collection:
Regional studies
prints
Kiel and surroundings
Physical location:
Stadtarchiv Kiel
Description:
Seiten XI, XII, LXI-XLVI fehlen

Contents

Table of contents

  • Adressbuch der Stadt Kiel, sowie der Ortschaften Gaarden und Ellerbek
  • (1890)
  • Inhalts-Verzeichniß. A. der I. Abtheilung.
  • Inhalts-Verzeichniß. B. der II. Abtheilung.
  • Erste Abtheilung.
  • Zweite Abtheilung.
  • I. Die Behörden.
  • II. Kirchen-, Schul- und Medizinal-Wesen.
  • III. Offizielle Anstalten und Institute, Kommissionen, wissenschaftliche und Kunstvereine, Zunftanstalten, gewerbliche Vereine, Banken etc.
  • IV. Allgemeine Nachrichten.
  • Meldepflicht.
  • Taxen.
  • Empfehlende Anzeigen.

Full text

Abth. II 4. 
Allgemeine Nachrichten. 
35 
llchei, Niederlassung persönlich oder durch in seinem 
Dienste stehende Reisende für die Zwecke seines 
Gewerbebetriebes Waaren aufzukaufen und Be 
stellungen aus Waaren zu suchen. Sie bedürfen 
Oazu einer Legitimationskarte, welche für 
Kiel im Personenstandsbureau zu bean- 
llagen ist. 
Sie ist gültig für das Kalenderjahr, alljähr. 
"ch im November neu zu beantragen und wird 
unentgeltlich ausgestellt. 
Der Inhaber einer Legt.-Karte darf aufge- 
'uuste Waaren nur behufs deren Beförderung 
uach dem Bestimmungsorte und von den Waaren, 
Uns welche er Bestellungen sucht, nur Proben oder 
Muster mit sich führen. 
Das Nuskaufen von Waaren darf nur bei 
Kaufleuten oder solchen Personen, welche die 
Maaren produziren, oder in offenen Verkaufs 
stellen erfolgen 
Er hat die Karte auf der Reise stets bei sich 
zu tragen, auf Erfordern den zuständigen Be 
hörden oder Beamten vorzuzeigen und darf eine 
undere, als die darin genannte Person, sie nicht 
denutzen. Ein derartiger auswärtiger Geschäfts- 
"etrieb ohne Legit.-Karte, auch wenn diese 
Kreits beantragt sein sollte,ist verboten. 
-,Aum einjährig.freiwilligen Militär- 
D'enst sind Meldungen behufs Zulassung zur 
Prüfung frühestens nach vollendetem 17. Le 
bensjahre und spätestens bis zum 1. Februar 
S** Jahres, in welchem den Bewerber das 20. 
Lebensjahr vollendet hat, bei der Ersatzkommission 
"es Aufenthaltsortes anzubringen. 
Gesuchsanlagen: a. Geburtsschein, b. Beschei 
dung der Einwilligung des Vaters oder Vor 
mundes, mit der Erklärung über die Bereitwillig 
st und Fähigkeit, den Freiwilligen während 
"'uer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, 
Auszurüsten und die Kosten iür Wohnung . und 
unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu 
u>utz obrigkeitlich bescheinigt sein. c. Ein Unbe- 
ichvltenheitszeugniß. 
Im Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist 
Zuzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen 
Prüfung gewünscht wird, auch ist ein selbst 
geschriebener Lebenslauf beizufügen. 
^ Wer die Berechtigung zum einjähr.-freiwilligen 
^enst auf Grund eines Schulzeugnisses 
Wirken will, hat das betr. Gesuch mit denselben 
Zulagen, wie oben angegeben, bei der Königl. 
Mifungskommission für Einjährig-Freiwillige in 
^ -,.v=un H spätestens bis zum 1. April des 20. 
Lebensjahres anzubringen. Der zum einjährig- 
steiwilligen Dienst Berechtigte hat beim Eintritt 
1 das militärpflichtige Alter l20. Lebensjahr) 
leine ev. Zurückstellung bei der Ersatz-Kommission 
Aushebungsbezirkes, wo er gestellungspflichtig 
n, unter Einsendung seines Berechtigungsscheines 
»u beantragen. 
, Ar.den freiwilligen Eintritt zum drei- 
nb rjährigcn aktiven Dienst ist die Meldung 
> der Ersatzkommission des Aufenthaltsortes 
"zubringen. 
Den mit Meldeschein Versehenen steht die Wahl 
des Truppenth eiles frei. 
Militärpflichtige haben sich vom 15. 
Januar bis 1. Februar des Jahres, in welchem 
sie das 20. Lebensjahr vollenden, zur Ausnahme 
in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden. 
Außerhalb Kiels Geborene haben ihren Taufschein 
zu produziren. Für zeitig Abwesende sind die 
Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik 
herren zur Anmeldung verpflichtet. 
Militärpflichtige, welche ihren Wohnort im 
Laufe des Jahres wechseln, haben innerhalb 
3er Tage sich bei der betr. Behörde des alten 
Wohnortes ab< und der des neuen anzumelden. 
Verschuldete Versäumniß dieser Vorschriften 
unterliegt einer Geldstrafe bis zu 30 Ji oder 
einer Haftstrafe bis zu 3 Tagen. 
Die Anmeldung zur Stammrolle ist so lange 
zu wiederholen, bis über den Militärpflichtigen 
definitiv entschieden ist. 
(Meldung für Kiel im Militärbureau, im 
Stadthause, Dammstraße 5.) 
Geburten sind binnen 7 Tagen, die Angabe 
der Vornamen des Kindes binnen 2Monaten 
nach der Geburt desselben, Todes f älle spätestens 
am nächsten Werktage beim . Standesamt 
(Dammstraße 6) zur Anzeige zu bringen. 
Taxen. 
Taxe für die Kieler Droschken. 
(vom 10. Dezember. 1886.) 
I. Für eine Fahrt in der Sladt bis 
zufolgenden Endpunkten einschließlich 
Bahnhofstraße, Gaardenerstraße, Ecke desSvphien- 
blatts, und Königswegs, Königsweg, Winter 
beckerstraße, Papenkamp und Kirchhvfsallee, beide 
bis zum neuen Kirchhof, Hasseldiecksdammerweg 
und Kronshagenerweg, beide bis zum Grundstück 
des städtischen Armen- und Krankenhauses. Eng 
lischer Garten, Knooperwcq bis znr Jungmann- 
straße, Jungmannstraße, Marinekasernen,Marine- 
waschanstalt, Marinelazareth, Schwanenweg, 
Düsternbrookerweg, bis zum Schwanenweg, 
für eine Person - . 60 Pf. 
für jede Person mehr 10 Pf. 
II. Für eine Fahrt über diese Grenze 
hinaus bis zu folgenden Endpunkten 
einschließlich: Lübecker Chaussee bis zur 
Gastwirthschait ..Zur Perle", Krusenrott, Ham 
burger Chaussee bis zur Gastwirthschast „Hohe- 
luft", Eckernförder Chaussee bis zur Kieler 
Mühle, Ecke des Knooperweqes und der Holtenaucr- 
straßc, Beseler-Allee, Niemannsweg bis zum 
Karolinenweg, Düsternbroockerweg bis zur neuen 
Seebadeanstalt. 
für eine Person . . 80 Pf. 
für jede Person mehr 20 Pst 
III. Für eine Fahrt bis zu folgenden 
Endpunkten einschließlich für eine 
Person: 
Bellevue und Marienhöhe Ji 1,20 
Nicmannsweg vom Karolinenwcg bis 
zum Anfang des Düsternbrovker Holzes „ 1,— 
3a*
	        

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Lindig, F. Adreßbuch Der Stadt Kiel, Sowie Der Ortschaften Gaarden Und Ellerbek Für Das Jahr 1890. Kiel: Universitäts-Buchhandlung. (Paul Toeche.), 1889. Print.
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